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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Planung, die Errichtung und der Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen, insbesondere schlüsselfertigen Kläranlagen. Ferner darf die Gesellschaft andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an solchen Unternehmen beteiligen sowie deren persönliche Haftung und Vertretung übernehmen; sie darf auch Zweigniederlasssungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern. Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Bioenergieanlagen, schlüsselfertiger Bioenergieanlagen insbesondere einschließlich der Abwasser und Schlammbehandlung und die Behandlung von Reststoffen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LimnoTec Abwasseranlagen GmbH ist eröffnet. Rechtsanwalt Stefan Meyer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.01.2019. Bei der Berechnung der Vergütung wurde ein unterliegender Vermögenswert in Höhe von 777.724,24 EUR zugrunde gelegt. Der Insolvenzverwalter hatte eine Erhöhung des Regelsatzes beantragt, die später auf 120 % zzgl. Zuschlag für die Betriebsfortführung reduziert wurde. Als Erhöhungstatbestände wurden unter anderem die Betriebsfortführung vom 20.02.2014 bis 30.04.2014, die Prüfung der Sanierungsaussichten, Insolvenzgeldvorfinanzierung, Personalangelegenheiten für 55 Arbeitnehmer und Auslandsbezug geltend gemacht. Das Gericht erkannte einen Zuschlag von 40 % für die Betriebsfortführung an und gewährt zusätzlich einen Zuschlag von 110 %. Die Umsatzsteuer wurde mit 19 % hinzugefügt. Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat am 24.04.2024 Beschluss gefasst.
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