Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lind, Christoph Albert
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Würzburg HRA 7081
EUID
DED4708V.HRA7081
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 2/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Metoja
Rolle
Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
18.05.2026
Widerspruchsfrist
02.07.2026
Einwendungsfrist Schlusstermin
12.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christoph Albert, Inhaber der Christoph Lind e.K., ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Würzburg. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 02.07.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungstabelle und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christoph Albert Lind, Inhaber der Christoph Lind e.K., wird vom Amtsgericht Würzburg behandelt. Zuerst wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldet; die Prüfung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte konnten bis zum 02.07.2026 w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christoph Albert Lind, Inhaber der Christoph Lind e.K., wird vom Amtsgericht Würzburg behandelt. Zuerst wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldet; die Prüfung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte konnten bis zum 02.07.2026 widersprechen. Im weiteren Verlauf wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO für das schriftliche Verfahren festgelegt, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und Anträge zur Entscheidung der Gläubiger bis einschließlich 12.10.2026 eingereicht werden konnten. Mit Zustimmung des Gerichts ist die Schlussverteilung erfolgt. Nach Anzeige durch den Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Metoja sind verfügbar 96.488,64 EUR Verteilungsmasse bei berücksichtigten Forderungen in Höhe von 352.781,99 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 2/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lind Christoph Albert, geboren am 11.10.1968, Georg-Mayr-Straße 24, 97828 Marktheidenfeld
Inhaber der Christoph Lind e.K., Marktheidenfeld, Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRA 7081
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hornig …
IN 2/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lind Christoph Albert, geboren am 11.10.1968, Georg-Mayr-Straße 24, 97828 Marktheidenfeld
Inhaber der Christoph Lind e.K., Marktheidenfeld, Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRA 7081
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hornig Rechtsanwälte, Schützenstraße 24, 96047 Bamberg, Gz.: 564/24
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1. Die Prüfung der bis 18.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22-35 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 2/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lind Christoph Albert, geboren am 11.10.1968, Georg-Mayr-Straße 24, 97828 Marktheidenfeld
Inhaber der Christoph Lind e.K., Marktheidenfeld, Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRA 7081
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hornig …
IN 2/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lind Christoph Albert, geboren am 11.10.1968, Georg-Mayr-Straße 24, 97828 Marktheidenfeld
Inhaber der Christoph Lind e.K., Marktheidenfeld, Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRA 7081
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hornig Rechtsanwälte, Schützenstraße 24, 96047 Bamberg, Gz.: 564/24
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 07.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 2/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Christoph Albert Lind Inhaber der Christoph Lind e.K.
findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Nach Anzeige durch den Insolvenzverwalter sind verfügbar 96.488,64 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 352.781,99 EUR Forderungen. Das V…
IN 2/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Christoph Albert Lind Inhaber der Christoph Lind e.K.
findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Nach Anzeige durch den Insolvenzverwalter sind verfügbar 96.488,64 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 352.781,99 EUR Forderungen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg -Insolvenzgericht- zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
mitgeteilt durch Herrn Rechtsanwalt Metoja als Insolvenzverwalter
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht -, 08.09.2026
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