Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Linden-Druck Verlagsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Fössestr. 97 A, 30453 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 50777
EUID
DEP2305.HRB50777
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
IN 542/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
29.07.2024
Prüfungstermin Stichtag
15.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Druckerzeugnissen jeder Art. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Ferner: die gewerbsmäßige Verbreitung und Verwertung von Druckwerken (Verlagsgeschäfte).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Linden-Druck Verlagsgesellschaft mbH ist anhängig. Im Verfahren ist eine vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, bestellt. Das Amtsgericht Hannover hat die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und den Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin gegeben. Die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht. Als Berechnungsmasse für die Vergütung wurden 347.904,70 EUR zugrunde gelegt, wobei eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % festgesetzt wurde. Das Gericht hat die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 15.10.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 542/22 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Linden-Druck Verlagsgesellschaft mbH, Fössestraße 97 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 50777), vertr. d.: Hartwig Wolter, Welfenweg 6, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5…
907 IN 542/22 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Linden-Druck Verlagsgesellschaft mbH, Fössestraße 97 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 50777), vertr. d.: Hartwig Wolter, Welfenweg 6, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 542/22 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Linden-Druck Verlagsgesellschaft mbH, Fössestraße 97 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 50777), vertr. d.: Hartwig Wolter, Welfenweg 6, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin…
907 IN 542/22 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Linden-Druck Verlagsgesellschaft mbH, Fössestraße 97 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 50777), vertr. d.: Hartwig Wolter, Welfenweg 6, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.06.2024 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als vorläufige Insolvenzverwalterin.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 347.904,70 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
19
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 542/22 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Linden-Druck Verlagsgesellschaft mbH, Fössestraße 97 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 50777), vertr. d.: Hartwig Wolter, Welfenweg 6, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Fo…
907 IN 542/22 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Linden-Druck Verlagsgesellschaft mbH, Fössestraße 97 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 50777), vertr. d.: Hartwig Wolter, Welfenweg 6, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 03.09.2025
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