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Insolvenzprofil
G + C Servicegesellschaft für Alten- und Pflegeheime mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 110635
EUID
DEP2305.HRB110635
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
908 IN 532/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Termine & Fristen
Aufhebung mündliches Verfahren
23.05.2024
Festsetzung Vergütung Sachwalter
16.08.2024
Anordnung schriftliche Prüfung Forderungen
18.06.2026
Stichtag Prüfungstermin
18.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der G + C Servicegesellschaft für Alten- und Pflegeheime mit beschränkter Haftung, Veilchenweg 12a, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 110635), ist die Aufhebung der Anordnung des mündlichen Verfahrens erfolgt. Den Schuldnern und Gläubigern wurde eine Frist zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters eingeräumt. Im weiteren Verlauf ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 18.08.2026 bestimmt. Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G + C Servicegesellschaft für Alten- und Pflegeheime mit beschränkter Haftung, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Golec und Pia Golec, wird beim Amtsgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 908 IN 532/23 behandelt. Zunächst wurde im Mai 2024 die Anordnung des mündl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G + C Servicegesellschaft für Alten- und Pflegeheime mit beschränkter Haftung, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Golec und Pia Golec, wird beim Amtsgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 908 IN 532/23 behandelt. Zunächst wurde im Mai 2024 die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und den Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters gegeben. Im Juni 2026 wurde für das Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 18.08.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen eingehen müssen. Im August 2024 wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters, Rechtsanwalt Torsten Gutmann, im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens festgesetzt. Der festgesetzte Gesamtbetrag ist nicht zu veröffentlichen, dem Sachwalter wird gestattet, diesen der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 532/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G + C Servicegesellschaft für Alten- und Pflegeheime mit beschränkter Haftung, Veilchenweg 12a, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 110635), vertr. d.: 1. Christian Golec, Veilchenweg 12 a, 31515 Wunstorf, (Geschäftsführer), 2. Pia Golec, Wagnerstraße 26…
908 IN 532/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G + C Servicegesellschaft für Alten- und Pflegeheime mit beschränkter Haftung, Veilchenweg 12a, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 110635), vertr. d.: 1. Christian Golec, Veilchenweg 12 a, 31515 Wunstorf, (Geschäftsführer), 2. Pia Golec, Wagnerstraße 26, 31515 Wunstorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 23.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 532/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G + C Servicegesellschaft für Alten- und Pflegeheime mit beschränkter Haftung, Veilchenweg 12a, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 110635), vertr. d.: 1. Christian Golec, Veilchenweg 12 a, 31515 Wunstorf, (Geschäftsführer), 2. Pia Golec, Wagnerstraße 26…
908 IN 532/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G + C Servicegesellschaft für Alten- und Pflegeheime mit beschränkter Haftung, Veilchenweg 12a, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 110635), vertr. d.: 1. Christian Golec, Veilchenweg 12 a, 31515 Wunstorf, (Geschäftsführer), 2. Pia Golec, Wagnerstraße 26, 31515 Wunstorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 532/23 - 5 -: In dem Eigenverwaltungsverfahren über das Vermögen der G + C Servicegesellschaft für Alten- und Pflegeheime mit beschränkter Haftung, Veilchenweg 12a, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 110635), vertr. d.: 1. Christian Golec, Veilchenweg 12 a, 31515 Wunstorf, (Geschäftsführer), 2. Pia Golec, Wagnerst…
908 IN 532/23 - 5 -: In dem Eigenverwaltungsverfahren über das Vermögen der G + C Servicegesellschaft für Alten- und Pflegeheime mit beschränkter Haftung, Veilchenweg 12a, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 110635), vertr. d.: 1. Christian Golec, Veilchenweg 12 a, 31515 Wunstorf, (Geschäftsführer), 2. Pia Golec, Wagnerstraße 26, 31515 Wunstorf, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß §§ 12a, 12 InsVV
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.04.2024 beantragte der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters ergibt sich aus § 12a Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 InsVV. Demnach beträgt diese 25 % der Vergütung des Sachwalters im eröffneten Verfahren bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt.
Die Berechnungsgrundlage beträgt im vorliegenden Eigenverwaltungsverfahren 51.060,47 EUR. Daraus ergibt sich eine Regelvergütung nach § 2 InsVV in Höhe von 18.175,72 EUR. Die Berechnung der Regelvergütung des endgültigen Sachwalters ergibt 18.175,72 EUR, wovon dem vorläufigen Sachwalter 15 %, mithin EUR zugesprochen werden.
II.
Dem vorläufigen Sachwalter können Zu- und Abschläge auf seine Regelvergütung zustehen (Graeber/Graeber, § 12a Rn. 32).
Der vorläufige Sachwalter beantragt einen Zuschlag von 25 %.
Bei Gesamtbetrachtung der vorläufigen Sachwaltung hinsichtlich der Dauer von knapp zwei Monaten, der Art des Verfahrens als laufender Geschäftsbetrieb mit 27 Beschäftigten und des überdurchschnittlichen Aufwands und der intensiven Mitwirkung des vorläufigen Sachwalters im Rahmen der Begleitung und Überwachung der Betriebs- und Unternehmensfortführung wird der beantragte Zuschlag in beantragter Höhe gewährt. Absetzungen waren bei Gesamtschau des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens nicht vorzunehmen.
III.
Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag angehört und hat ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 532/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G + C Servicegesellschaft für Alten- und Pflegeheime mit beschränkter Haftung, Veilchenweg 12a, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 110635), vertr. d.: 1. Christian Golec, Veilchenweg 12 a, 31515 Wunstorf, (Geschäftsführer), 2. Pia Golec, Wagnerstraße 26…
908 IN 532/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G + C Servicegesellschaft für Alten- und Pflegeheime mit beschränkter Haftung, Veilchenweg 12a, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 110635), vertr. d.: 1. Christian Golec, Veilchenweg 12 a, 31515 Wunstorf, (Geschäftsführer), 2. Pia Golec, Wagnerstraße 26, 31515 Wunstorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 23.08.2024
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