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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Gesellschaftsbeteiligungen, die Erbringung unternehmensnaher Dienste für Handel und Industrie, insbesondere der Verräumung von Waren, die Durchführung von Inventuren, Absatzförderung durch Um- und Aufbauten (Displays etc.) sowie Erbringung von Marketingdienstleistungen.
Das Amtsgericht Bonn hat am 03.11.2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lindgrün GmbH, Siegburg, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr aus Bonn bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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