Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lindt Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23793
EUID
DET2101V.HRB23793
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 147/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Normen Zerfaß
Adresse
Lessingstr. 56, 55543 Bad Kreuznach
Telefon
0671/ 79606106
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
28.11.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.01.2025
Berichtstermin
12.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 28.11.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lindt Verwaltungs GmbH eröffnet worden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Normen Zerfaß, hat die Gläubiger aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 22.01.2025 bei ihm anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 12.02.2025 bestimmt. Bis zu diesem Termin kann die Forderungstabelle beim Amtsgericht Bad Kreuznach eingesehen werden. Widersprüche gegen die Feststellung von Forderungen können schriftlich eingelegt werden. Nach Ablauf der Anmeldefrist gelten nicht angefochtene Forderungen als festgestellt. Rechtsmittel gegen den Eröffnungsbeschluss sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 147/24 Am 28.11.2024 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Lindt Verwaltungs GmbH, Mühlenweg 4, 55606 Kirn (AG Bad Kreuznach, HRB 23793), vertr. d.: Andreas Lindt, An der Hollerstaud 12, 55758 Mörschied, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt …
Geschäfts-Nr.: 3 IN 147/24 Am 28.11.2024 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Lindt Verwaltungs GmbH, Mühlenweg 4, 55606 Kirn (AG Bad Kreuznach, HRB 23793), vertr. d.: Andreas Lindt, An der Hollerstaud 12, 55758 Mörschied, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Normen Zerfaß, Lessingstr. 56, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/ 79606106, Fax: 0671/ 79606113, E-Mail: insolvenzbuero-zerfass@t-online.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 22.01.2025.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt
auf den 12.02.2025.
Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist eingereicht werden.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 02.12.2024.
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