Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Linker, Uwe
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Marburger Straße 28, 3556 Weimar-Wenkbach
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRA 1740
EUID
DEM1809.HRA1740
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
IN 31/21 (25)
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Linker ist eröffnet. Das Amtsgericht Marburg hat angeordnet, die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Als Stichtag für diese Prüfung wurde der 20.10.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten oder geänderten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 31/21 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Linker, geb. am 13.05.1959, Amselweg 4, 35083 Wetter, Inhaber der Bäckerei Steitz (AG Marburg , HRA 1740), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften F…
22 IN 31/21 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Linker, geb. am 13.05.1959, Amselweg 4, 35083 Wetter, Inhaber der Bäckerei Steitz (AG Marburg , HRA 1740), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 02.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 31/21 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Linker, geb. am 13.05.1959, Amselweg 4, 35083 Wetter, Inhaber der Bäckerei Steitz (AG Marburg, HRA 1740), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zu…
22 IN 31/21 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Linker, geb. am 13.05.1959, Amselweg 4, 35083 Wetter, Inhaber der Bäckerei Steitz (AG Marburg, HRA 1740), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 30.10.2024, 09:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- der Verzicht auf die weitere Rechtsverfolgung von möglichen Schadensersatzansprüchen gegen die Vermieterin der ehemaligen Backstube in Wenkbach
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 16.10.2024
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