Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sciolla & Beilborn Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRA 5010
EUID
DEM1809.HRA5010
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
22 IN 150/19 (27)
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Schriftsatz Antrag
06.11.2024
Beschluss Festsetzung
05.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sciolla & Beilborn Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 06.11.2024 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Das Amtsgericht Marburg hat diese Festsetzung durch Beschluss vom 05.09.2025 vorgenommen. Als Berechnungsmasse wurden 14.605,99 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung wird gemäß § 63 Abs. 3 InsO als Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % festgesetzt. Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden ebenfalls festgestellt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 150/19 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sciolla & Beilborn Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg (AG Marburg , HRA 5010), vertr. d.: 1. Sciolla Beteiligungs-GmbH vertr.d.d.Gef., Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: …
22 IN 150/19 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sciolla & Beilborn Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg (AG Marburg , HRA 5010), vertr. d.: 1. Sciolla Beteiligungs-GmbH vertr.d.d.Gef., Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, (Prozesspfleger), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.11.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 14.605,99 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 05.09.2025
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