Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LINKS Operations & Intelligence GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 216671
EUID
DEF1103R.HRB216671
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 429/20 W-1-9
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
12.08.2024
Widerspruchsfrist
26.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der LINKS Operations & Intelligence GmbH, Gormannstraße 22, 10119 Berlin (ehemals handelnd unter Wonista GmbH), ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldung dieser Forderungen erfolgte bis zum 12.08.2024. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 26.08.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim zuständigen Insolvenzgericht erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie etwaige Widersprüche liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. In einem Beschluss vom 11.03.2025 wurde zudem die Vergütung sowie die Auslagenpauschale für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 429/20 W-1-9 - In dem Insolvenzverfahren LINKS Operations & Intelligence GmbH, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, bis 17.04.2020 handelnd unter Wonista GmbH, Hofheim am Main (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 216671 B),
vertreten durch:
1. Kai Czeschlik, (Geschäftsführerin),
2. Lars Linek, (Geschäftsführer),
3. Florian…
810 IN 429/20 W-1-9 - In dem Insolvenzverfahren LINKS Operations & Intelligence GmbH, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, bis 17.04.2020 handelnd unter Wonista GmbH, Hofheim am Main (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 216671 B),
vertreten durch:
1. Kai Czeschlik, (Geschäftsführerin),
2. Lars Linek, (Geschäftsführer),
3. Florian Müller-Weinerth, Hofheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 12.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 22.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
11.03.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 429/20 W-1-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
LINKS Operations & Intelligence GmbH, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, bis 17.04.2020 handelnd unter Wonista GmbH, Hofheim am Main (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 216671 B),
vertreten durch:
1. Ka…
Amtsgericht Frankfurt am Main
11.03.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 429/20 W-1-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
LINKS Operations & Intelligence GmbH, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, bis 17.04.2020 handelnd unter Wonista GmbH, Hofheim am Main (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 216671 B),
vertreten durch:
1. Kai Czeschlik, (Geschäftsführerin),
2. Lars Linek, (Geschäftsführer),
3. Florian Müller-Weinerth, Hofheim, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Der über die erfolgte Festsetzung hinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 3.458.995,02 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt.
Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der aufzuschlüsselnden gesellschaftlichen Verflechtungen, der durch die unklaren Zuständigkeiten und die fehlenden Buchhaltungsunterlagen erschwerten Informationsbeschaffung, der Auseinandersetzung mit den vorhandenen Arbeitnehmern, die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 80 % auf insgesamt 105 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend, mithin ein Überschreiten des gewährten Zuschlags weder von der Sache her gerechtfertigt noch entspräche dies dem tatsächlichen Aufwand. Der Antrag war daher insoweit zurückzuweisen.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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