Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Saigon Xua GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ottostraße 19, 60329 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 112665
EUID
DEM1201.HRB112665
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 1314/20 S-14-5
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Thi Thu Ha Nguyen
Rolle
Insolvenzverwalterin
Adresse
Hüttenweg 5, 61130 Nidderau
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
13.05.2024
Widerspruchsfrist
27.05.2024
Einwendungsfrist
24.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb vietnamesischer Speisegaststätten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Saigon Xua GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist für Widersprüche gegen die Forderungsprüfung endet am 27.05.2024. Nach Beendigung der Verwertung der Masse wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt. Gläubiger können bis zum 24.08.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände einreichen. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 100.429,66 € zur Insolvenztabelle festgestellt worden, bei einem Massebestand von 29.663,27 €.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1314/20 S-14-5 - In dem Insolvenzverfahren Saigon Xua GmbH, Ottostraße 19, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112665),
vertreten durch:
Thi Thu Ha Nguyen, Hüttenweg 5, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolven…
810 IN 1314/20 S-14-5 - In dem Insolvenzverfahren Saigon Xua GmbH, Ottostraße 19, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112665),
vertreten durch:
Thi Thu Ha Nguyen, Hüttenweg 5, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 27.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 21.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1314/20 S-14-5 In dem Insolvenzverfahren Saigon Xua GmbH, Ottostraße 19, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112665),
vertreten durch:
Thi Thu Ha Nguyen, Hüttenweg 5, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Ver…
810 IN 1314/20 S-14-5 In dem Insolvenzverfahren Saigon Xua GmbH, Ottostraße 19, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112665),
vertreten durch:
Thi Thu Ha Nguyen, Hüttenweg 5, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 24.08.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1314/20 S-14-5: In dem Insolvenzverfahren Saigon Xua GmbH, Ottostraße 19, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112665), vertr. d.: Thi Thu Ha Nguyen, Hüttenweg 5, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR …
810 IN 1314/20 S-14-5: In dem Insolvenzverfahren Saigon Xua GmbH, Ottostraße 19, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112665), vertr. d.: Thi Thu Ha Nguyen, Hüttenweg 5, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 52.049,96 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saigon Xua GmbH, Ottostraße 19, 60329 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von € 100.429,66 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von € 29.663,27 vorhanden. Davon abzusetzen sind …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saigon Xua GmbH, Ottostraße 19, 60329 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von € 100.429,66 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von € 29.663,27 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten, die Auslagen der Insolvenzverwalterin sowie ihre Vergütung und weitere Masseverbindlichkeiten.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht aller Beteiligten gemäß § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gemäß §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -
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