Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 110227
EUID
DEM1201.HRB110227
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 601/23 L-5-8
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Marlene Lal
Adresse
Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Forderungsprüfung
16.06.2025
Widerspruchsfrist
30.06.2025
Einspruchsfrist
15.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handel, Vertrieb, Vermittlung von Telekommunikations- und Multimediaprodukten. Provisionsarbeiten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt) ist die Verwertung der Masse beendet und dem Insolvenzverwalter wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Zuvor fand am 20.03.2025 eine Gläubigerversammlung statt, bei der die Zustimmung zur Nichtverfolgung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen gegen die Geschäftsführerin beschlossen wurde. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen bis zum 16.06.2025 im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Insolvenzmasse belief sich zuletzt auf 97.802,69 €, wobei 119.140,00 € an nicht nachrangigen Forderungen zu berücksichtigen sind. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 601/23 L-5-8 Das Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227),
vertreten durch: Marlene Lal, (Geschäftsführerin),
wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehr…
810 IN 601/23 L-5-8 Das Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227),
vertreten durch: Marlene Lal, (Geschäftsführerin),
wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 601/23 L-12-8 In dem Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227),
vertreten durch: Marlene Lal, (Geschäftsführerin),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschal…
810 IN 601/23 L-12-8 In dem Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227),
vertreten durch: Marlene Lal, (Geschäftsführerin),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 112.421,48 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 27.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main 15.07.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 601/23 L-5-8
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227), vertreten durch: Marlene Lal, Dreieich, (Geschäftsführerin),
werden …
Amtsgericht Frankfurt am Main 15.07.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 601/23 L-5-8
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227), vertreten durch: Marlene Lal, Dreieich, (Geschäftsführerin),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR x
Auslagen EUR x
Umsatzsteuer EUR x
Summe EUR x
Der über die erfolgte Festsetzung hinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 112.712,29 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR x netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 601/23 L-5-8 In dem Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227),
vertreten durch:
Marlene Lal, Dreieich, (Geschäftsführerin), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem …
810 IN 601/23 L-5-8 In dem Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227),
vertreten durch:
Marlene Lal, Dreieich, (Geschäftsführerin), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 15.09.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, 810 IN 601/23 L-5-8) soll die Schlussverteilung stattfinden. Verfügbar ist derzeit eine Insolvenzmasse in Höhe von 97.802,69 € abzüglich anfallender V…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, 810 IN 601/23 L-5-8) soll die Schlussverteilung stattfinden. Verfügbar ist derzeit eine Insolvenzmasse in Höhe von 97.802,69 € abzüglich anfallender Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind 119.140,00 € nicht nachrangige Insolvenzforderungen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -, Klingerstraße 20, 60256 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus; 21. Juli 2025, Amtsgericht - Insolvenzgericht - Frankfurt am Main
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 601/23 L-5-8 In dem Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227),
vertreten durch: Marlene Lal, (Geschäftsführerin),
ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 20.03.2025,
09:30 Uhr, Saal 1, Gebäu…
810 IN 601/23 L-5-8 In dem Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227),
vertreten durch: Marlene Lal, (Geschäftsführerin),
ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 20.03.2025,
09:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, Haftungsansprüche und Anfechtungsansprüche sowie Ansprüche auf Einzahlung des offenen Stammkapitals gegen die Geschäftsführerin/Gesellschafterin der Schuldnerin nicht weiter zu verfolgen, weil diese im Ergebnis als nicht werthaltig einzustufen sind.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 21.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 601/23 L-5-8 - In dem Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227),
vertreten durch: Marlene Lal, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 16.06.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenz…
810 IN 601/23 L-5-8 - In dem Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227),
vertreten durch: Marlene Lal, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 16.06.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 30.06.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.03.2025
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