Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Betrieb von Restaurants, Bars, Cafés, Lounges, Imbissen mit Lieferservice mit einem umfassenden Angebot von Speisen und Getränken, sowie Tabakwaren und sonstigen Waren aller Art, die in gastronomischen Betrieben zum Ausschank oder Verkauf gelangen, sowie der Abschluss von Franchise-Verträgen und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Des Weiteren der Straßenverkauf, Catering und Partyservice, sowie die Durchführung und Veranstaltungen von Events, sowie sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten und Dienstleistungen, Stände und Auslieferungen. Erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht betrieben.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BABO di Pane GmbH, Frankfurt am Main, ist am 25.06.2025 um 19:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 27.08.2025 eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24.11.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge sind bis zum 08.12.2025 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main vorzubringen.
Originalbekanntmachung
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