Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Liquiditeam GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Willy-Brandt-Platz 16-20, 38102 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 208584
EUID
DEP1103.HRB208584
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 203/24 b
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr.jur. Stefanie Zulauf
Adresse
Ottmerstraße 1, 38102 Braunschweig
Telefon
0531/2801677
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.07.2024 , 08:57 Uhr
Erteilung Einzelermächtigung
20.08.2024
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
01.09.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.10.2024
Berichtstermin
20.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, der Vertrieb, die Vermietung und die Wartung von Software und softwarebasierten Angeboten sowie der Erwerb, Vertrieb und Vermarktung von Lizenzen und Lizenzprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Liquiditeam GmbH ist am 23.07.2024 um 08:57 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dr. jur. Stefanie Zulauf bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen angefochten werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Liquiditeam GmbH ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 23.07.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Dr.jur. Stefanie Zulauf zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 20.08.2024 erhielt die vorläufige Verwalterin zusätzlich die Ein…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Liquiditeam GmbH ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 23.07.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Dr.jur. Stefanie Zulauf zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 20.08.2024 erhielt die vorläufige Verwalterin zusätzlich die Einzelermächtigung für bestimmte Handlungen der Masse. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.10.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.11.2024. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 203/24 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Liquiditeam GmbH, Entwicklung - Software, Willy-Brandt-Platz 16-20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208584), ist am 23.07.2024 um 08:57 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antr…
273 IN 203/24 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Liquiditeam GmbH, Entwicklung - Software, Willy-Brandt-Platz 16-20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208584), ist am 23.07.2024 um 08:57 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dr.jur. Stefanie Zulauf, Ottmerstraße 1, 38102 Braunschweig, Tel.: 0531/2801677, Fax: 0531/2801678 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 23.07.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 203/24 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Liquiditeam GmbH, Entwicklung - Software, Willy-Brandt-Platz 16-20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208584), vertr. d.: 1. Hendrik Hoppenworth, (Geschäftsführer), 2. Thomas Euler, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin…
273 IN 203/24 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Liquiditeam GmbH, Entwicklung - Software, Willy-Brandt-Platz 16-20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208584), vertr. d.: 1. Hendrik Hoppenworth, (Geschäftsführer), 2. Thomas Euler, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 23.07.2024 um 08:57 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 20.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 203/24 b: Über das Vermögen der Liquiditeam GmbH, Entwicklung - Software, Willy-Brandt-Platz 16-20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208584), vertr. d.: 1. Hendrik Hoppenworth, (Geschäftsführer), 2. Thomas Euler, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
In…
273 IN 203/24 b: Über das Vermögen der Liquiditeam GmbH, Entwicklung - Software, Willy-Brandt-Platz 16-20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208584), vertr. d.: 1. Hendrik Hoppenworth, (Geschäftsführer), 2. Thomas Euler, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dr.jur. Stefanie Zulauf, Ottmerstraße 1, 38102 Braunschweig, Tel.: 0531/2801677, Fax: 0531/2801678.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.10.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 20.11.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (21.10.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (20.11.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.09.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 203/24 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Liquiditeam GmbH, Entwicklung - Software, Willy-Brandt-Platz 16-20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208584), vertr. d.: 1. Hendrik Hoppenworth, (Geschäftsführer), 2. Thomas Euler, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 12.09.2024 gem.…
273 IN 203/24 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Liquiditeam GmbH, Entwicklung - Software, Willy-Brandt-Platz 16-20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208584), vertr. d.: 1. Hendrik Hoppenworth, (Geschäftsführer), 2. Thomas Euler, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 12.09.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Braunschweig, 16.09.2024
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