Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9232
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Insolvenzprofil
Little Submarine GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Licher Allee 39, 52428 Jülich
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRB 9232
EUID
DER3103.HRB9232
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 264/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.09.2025
Schlussverteilung
26.11.2025
Aufhebung
03.07.2026 , 09:59 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
ist der Betrieb einer Gastronomie und eines Spielbereiches zur Beschäftigung von Kindern sowie der Verkauf und Handel von Accessoires, Dekorationsartikeln und Spielwaren für Kinder
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Little Submarine GmbH ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Seckler ist am 21.03.2026 verstorben; an seiner Stelle wurde Winfried Bongartz zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 25.09.2025 war. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 225.552,10 EUR, wovon ein Verteilungsbetrag von 9.361,44 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Little Submarine GmbH ist beim Amtsgericht Aachen anhängig. Im Laufe des Verfahrens verstarb der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Seckler am 21.03.2026; an seine Stelle wurde Winfried Bongartz bestellt. Es wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schrift…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Little Submarine GmbH ist beim Amtsgericht Aachen anhängig. Im Laufe des Verfahrens verstarb der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Seckler am 21.03.2026; an seine Stelle wurde Winfried Bongartz bestellt. Es wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 25.09.2025 war. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, für die ein Betrag von 9.361,44 EUR zur Verfügung stand, während Forderungen in Höhe von 225.552,10 EUR im Range des § 38 InsO angemeldet waren. Das Verfahren ist am 03.07.2026 um 9:59 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 264/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 9232 eingetragenen Little Submarine GmbH, Licher Allee 39, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Janine Speen, Licher Allee 39, 52428 Jülich
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Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 264/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 9232 eingetragenen Little Submarine GmbH, Licher Allee 39, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Janine Speen, Licher Allee 39, 52428 Jülich
ist der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Seckler, Vaalser Str. 299, 52074 Aachen am 21.03.2026 verstorben. An seiner Stelle wird Winfried Bongartz, Vaalser Straße 299, 52074 Aachen zum Insolvenzverwalter bestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 264/24
Amtsgericht Aachen, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 264/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 9232 eingetragenen Little Submarine GmbH, Licher Allee 39, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Janine Speen, Licher Allee 39, 52428 Jülich
wi…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 264/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 9232 eingetragenen Little Submarine GmbH, Licher Allee 39, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Janine Speen, Licher Allee 39, 52428 Jülich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.402 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 264/24
Amtsgericht Aachen, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 264/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 9232 eingetragenen Little Submarine GmbH, Licher Allee 39, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Janine Speen, Licher Allee 39, 52428 Jülich
ha…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 264/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 9232 eingetragenen Little Submarine GmbH, Licher Allee 39, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Janine Speen, Licher Allee 39, 52428 Jülich
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 225.552,10 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 9.361,44 EUR zur Verfügung.
Hiervon sind zunächst die Masseverbindlichkeiten in Abzug zu bringen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.402 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
91 IN 264/24
Amtsgericht Aachen, 26.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 264/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 9232 eingetragenen Little Submarine GmbH, Licher Allee 39, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Janine Speen, Licher Allee 39, 52428 Jülich
Verfa…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 264/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 9232 eingetragenen Little Submarine GmbH, Licher Allee 39, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Janine Speen, Licher Allee 39, 52428 Jülich
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Carsten Lange, Jülicher Straße 215, 52070 Aachen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Winfried Bongartz, Vaalser Straße 299, 52074 Aachen
wird heute, am 03.07.2026, um 9:59 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 264/24
Amtsgericht Aachen, 03.07.2026
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