Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LiVit GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Paul-Dessau-Straße 8, 22761 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 178579
EUID
DEK1101.HRB178579
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 223/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
24.06.2024
Eröffnung
01.09.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.10.2024
Berichtstermin
25.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Verabreichung von Nahrungsergänzungsmitteln an Endverbraucher, insbesondere, aber nicht nur in Form von Pulvern, Tabletten, Kapseln, Ampullen sowie vorkonfektionierten Injektions- und Infusionslösungen als auch die Untervermietung von Räumlichkeiten als auch die vertriebliche Nutzung von (nicht-) medizinischen Geräten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 25.06.2024 um 15:35 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LiVit GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178579, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin betreibt den Vertrieb und die Verabreichung von Nahrungsergänzungsmitteln an Endverbraucher. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Romey bestellt. Über das Vermögen der Schuldnerin dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügt werden. Den Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LiVit GmbH ist am 01.09.2024 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 24.06.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Romey ernannt worden. Die Forderungsanmeldefrist endet am 25.10.202…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LiVit GmbH ist am 01.09.2024 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 24.06.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Romey ernannt worden. Die Forderungsanmeldefrist endet am 25.10.2024. Ein Berichts- und Prüfungstermin entspricht dem Stichtag des 25.11.2024, bis zu dem Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen können. Das Verfahren wird vorerst schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 223/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178579 eingetragenen LiVit GmbH, Paul-Dessau-Straße 8, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Daniela Anneken und Frau Elisabe…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 223/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178579 eingetragenen LiVit GmbH, Paul-Dessau-Straße 8, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Daniela Anneken und Frau Elisabeth Ursula Raabe,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Verabreichung von Nahrungsergänzungsmitteln an Endverbraucher, insbesondere, aber nicht nur in Form von Pulvern, Tabletten usw.
ist am 25.06.2024, um 15:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Romey, Großer Burstah 44, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 223/24
Amtsgericht Hamburg, 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 223/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178579 eingetragenen LiVit GmbH, Paul-Dessau-Straße 8, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Daniela Anneken, und Frau Elisabeth Ursula…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 223/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178579 eingetragenen LiVit GmbH, Paul-Dessau-Straße 8, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Daniela Anneken, und Frau Elisabeth Ursula Raabe,
ist am 03.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67c IN 223/24
Amtsgericht Hamburg, 04.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 223/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178579 eingetragenen LiVit GmbH, Paul-Dessau-Straße 8, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Daniela Anneken und Frau Elisabeth Ursula Raabe,
Geschäftszweig: Geg…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 223/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178579 eingetragenen LiVit GmbH, Paul-Dessau-Straße 8, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Daniela Anneken und Frau Elisabeth Ursula Raabe,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Verabreichung von Nahrungsergänzungsmitteln an Endverbraucher, insbesondere, aber nicht nur in Form von Pulvern, Tabletten usw.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Romey, Großer Burstah 44, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 04.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 223/24
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2024
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