Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 80845
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Insolvenzprofil
Lizengo Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eiler Straße 3, 51107 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 80845
EUID
DER3306.HRB80845
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70f IN 195/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Adresse
Kennedyplatz 2, 50679 Köln
Termine & Fristen
Amtsantritt Insolvenzverwalterin
05.02.2021
Amtsantritt Sonderinsolvenzverwalterin
19.04.2021
Vergütungsantrag
21.07.2025
Vergütungsbeschluss
28.07.2025
Aufhebung
06.01.2026 , 11:51 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen, insbesondere bei der Lizengo GmbH & Co. KG in Köln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lizengo Verwaltungs-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80845, ist am 06.01.2026 um 11:51 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Zuvor war das Verfahren bereits in vollem Gange. Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 05.02.2021 aus. Im Juli 2025 wurde ein Beschluss zur Festsetzung der Vergütung der Insolvenzverwalterin ergangen, wobei auf den Vergütungsantrag vom 21.07.2025 verwiesen wurde. Parallel dazu übte eine Sonderinsolvenzverwalterin seit dem 19.04.2021 ihr Amt aus. Die Aufhebung des Verfahrens erfolgt gemäß § 200 InsO. Gegen den Aufhebungsbeschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen zu. Der vollständige Vergütungsbeschluss vom 28.07.2025 kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 195/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80845 eingetragenen Lizengo Verwaltungs-GmbH, Eiler Str. 3, 51107 Köln, gesetzlich vertreten durch Herrn Tobias Marcus Zielke, Zur Hardt 5, 51429 Bergisch Gladbach
Verfahrensbevo…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 195/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80845 eingetragenen Lizengo Verwaltungs-GmbH, Eiler Str. 3, 51107 Köln, gesetzlich vertreten durch Herrn Tobias Marcus Zielke, Zur Hardt 5, 51429 Bergisch Gladbach
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidland, Werres u.a., Theodor-Heuss-Ring 38-40, 50668 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kennedyplatz 2, 50679 Köln
wird heute, am 06.01.2026, um 11:51 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70f IN 195/20
Amtsgericht Köln, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 195/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80845 eingetragenen Lizengo Verwaltungs-GmbH, Eiler Str. 3, 51107 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Marcus Zielke, Zur Hardt 5, 51429 Bergisch …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 195/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80845 eingetragenen Lizengo Verwaltungs-GmbH, Eiler Str. 3, 51107 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Marcus Zielke, Zur Hardt 5, 51429 Bergisch Gladbach
Die Sonderinsolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 19.04.2021 aus.
Es ist allgemein anerkannt, dass dem Sonderinsolvenzverwalter entsprechend §§ 63 Abs. 1 Satz 1 InsO, 5 Abs. 1 InsVV eine angemessene Vergütung zu gewähren ist.
Wenn der Sonderinsolvenzverwalter lediglich die Aufgabe hat, einzelne Ansprüche zu prüfen, zur Insolvenztabelle anzumelden oder auf dem Rechtsweg zu verfolgen, kann seine Vergütung nicht höher festgesetzt werden als der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, BGH, ZInsO2008, S. 733 ff.
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 05.02.2021 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 21.07.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 eingesehen werden.
70f IN 195/20
Amtsgericht Köln, 28.07.2025
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