Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LKE Schneider Leichtbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 708008
EUID
DEB8536.HRB708008
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Aktenzeichen
58 IN 382/20
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl
Rolle
Sachwalter
Adresse
Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.03.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LKE Schneider Leichtbau GmbH ist die Eigenverwaltung angeordnet. Der Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen gegen die Schuldnerin festsetzen lassen. Die Festsetzung erfolgte auf Antrag vom 18.0
* **Zusammenfassung**: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LKE Schneider Leichtbau GmbH ist die Eigenverwaltung angeordnet. Der Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen gegen die Schuldnerin festsetzen lassen. Die Festsetzung erfolgte auf Antrag vom 18.02.2025 unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie der vorläufigen Sachverwaltung, der Überwachung der Betriebsfortführung sowie umfangreicher Sanierungsbemühungen. Ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung des Insolvenzplans und zur Abstimmung über den Insolvenzplan findet am 13.03.2025 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 382/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LKE Schneider Leichtbau GmbH, In den Kirchenmatten 54-56, 79110 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Sonntag
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 708008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwäl…
58 IN 382/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LKE Schneider Leichtbau GmbH, In den Kirchenmatten 54-56, 79110 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Sonntag
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 708008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe LLP, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt, Gz.: RA Fritz
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg, wurden gegen die Schuldnerin festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung BETRAG EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer BETRAG EUR
Vergütung insgesamt BETRAG EUR
Auslagen BETRAG EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer BETRAG EUR
Auslagen insgesamt BETRAG EUR
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen BETRAG EUR
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wurde gestattet.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 18.02.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 130 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 18.02.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- vorläufige Sachwaltung: 25 %
- Überwachung und Begleitung der Betriebsfortführung mit Liquiditätsüberwachung: 35 %
- umfangreiche Sanierungsbemühungen: 20 %
- Übernahme der Kassenführung: 40 %
- Abstimmung und Prüfung Insolvenzplan: 20 %
In der Gesamtschau war ein Übersteigen des Regelsatzes um 130 % gerechtfertigt.
Die von dem Sachwalter geltend gemachte Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR war festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 18.02.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 27.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 382/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LKE Schneider Leichtbau GmbH, In den Kirchenmatten 54-56, 79110 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Sonntag
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 708008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwäl…
58 IN 382/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LKE Schneider Leichtbau GmbH, In den Kirchenmatten 54-56, 79110 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Sonntag
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 708008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe LLP, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt, Gz.: RA Fritz
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Terminsbestimmung:
Termin zur
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Donnerstag, 13.03.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal XIV, 1. OG, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Der Vorlegende ist berechtigt, einzelne Regelungen des Inoslvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Sollte der Insolvenzplan gerichtlich bestätigt werden (§ 248 InsO), ist gegen diesen Beschluss die sofortige Beschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat, § 253 Abs. 2 Nr. 1 und 2 InsO. Auf die Notwendigkeit des Widerspruchs und der Ablehnung des Plans wird hiermit besonders hingewiesen, § 253 Abs. 3 InsO.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 13.02.2025
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