Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 31240
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Insolvenzprofil
LMD-Solution GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Trebener Straße 12, 06231 Bad Dürrenberg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 31240
EUID
DEW1215.HRB31240
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 365/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
15.04.2025
Stichtag Prüfungstermin
11.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Baudienstleistungen und Arbeitnehmerüberlassungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMD-Solution GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wird auf den 11.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 06.03.2025 gegeben, wobei Zuschläge für erhöhten Arbeitsaufwand beantragt wurden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMD-Solution GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag gestellt, worüber die Gläubiger Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten. Die Festsetzung von Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters erfolgte durch Beschluss vom 15.04.2025…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMD-Solution GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag gestellt, worüber die Gläubiger Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten. Die Festsetzung von Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters erfolgte durch Beschluss vom 15.04.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 11.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 365/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMD-Solution GmbH, Trebener Straße 12, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31240), vertr. d.: Justin Rudat, Parkstraße 16, 04420 Markranstädt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird …
59 IN 365/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMD-Solution GmbH, Trebener Straße 12, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31240), vertr. d.: Justin Rudat, Parkstraße 16, 04420 Markranstädt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 365/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMD-Solution GmbH, Trebener Straße 12, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31240), vertr. d.: Justin Rudat, Parkstraße 16, 04420 Markranstädt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des I…
59 IN 365/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMD-Solution GmbH, Trebener Straße 12, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31240), vertr. d.: Justin Rudat, Parkstraße 16, 04420 Markranstädt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 06.03.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Klärung arbeitsrechtlicher Fragen und des obstruktiven Geschäftsführers.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 10.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 365/23
In dem Insolvenzverfahren LMD-Solution GmbH, Trebener Straße 12, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31240), vertr. d.: Justin Rudat, Parkstraße 16, 04420 Markranstädt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 15.04.2025 festgesetzt word…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 365/23
In dem Insolvenzverfahren LMD-Solution GmbH, Trebener Straße 12, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31240), vertr. d.: Justin Rudat, Parkstraße 16, 04420 Markranstädt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 15.04.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung seines Antrages vom 06.03.2025.
Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % sowie mit einem Gesamtzuschlag von % für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Klärung arbeitsrechtlicher Fragen und des obstruktiven Geschäftsführers.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 15.04.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 365/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMD-Solution GmbH, Trebener Straße 12, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31240), vertr. d.: Justin Rudat, THAILAND, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und …
59 IN 365/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMD-Solution GmbH, Trebener Straße 12, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31240), vertr. d.: Justin Rudat, THAILAND, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 07.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 20.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 365/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMD-Solution GmbH, Trebener Straße 12, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31240), vertr. d.: Justin Rudat, THAILAND, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den…
59 IN 365/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMD-Solution GmbH, Trebener Straße 12, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31240), vertr. d.: Justin Rudat, THAILAND, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse aufgrund des obstruktiven Geschäftsführers, der umfangreichen Datenaufbereitung und der Sondersachverhalte.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 20.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 365/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin LMD-Solution GmbH, Trebener Straße 12, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31240), vertr. d.: Justin Rudat, THAILAND, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht…
59 IN 365/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin LMD-Solution GmbH, Trebener Straße 12, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 31240), vertr. d.: Justin Rudat, THAILAND, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Poppe, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 226.734,99 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 343.013,17 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 20.07.2026
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