Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 14806
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Insolvenzprofil
LMH - UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
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1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hansaring 10, 49504 Lotte
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 14806
EUID
DER2706.HRB14806
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 17/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
15.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel, Vertrieb und Lagerung von Lademitteln und zugehörigen Dienstleistungen sowie Non-Food-Gütern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der LMH - UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Lotte (bzw. vertretungsberechtigt in Rinteln) wurde ein Insolvenzantragsverfahren geführt. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.04.2026 mangels Masse abgewiesen gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin und dem Antragsgegner das Recht auf sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung zu. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg einzulegen. Zudem kann gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert 200,- EUR übersteigt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 17/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des LMH - UG (haftungsbeschränkt), Hansaring 10, 49504 Lotte (AG Steinfurt, HRB 14806), vertr. d.: Ulrich Tiemann, Vor dem Berge 30, 31737 Rinteln, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.04.2026 mangels Masse abgewie…
47 IN 17/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des LMH - UG (haftungsbeschränkt), Hansaring 10, 49504 Lotte (AG Steinfurt, HRB 14806), vertr. d.: Ulrich Tiemann, Vor dem Berge 30, 31737 Rinteln, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und dem Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bückeburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bückeburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 15.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 98/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LMH - UG (haftungsbeschränkt), Vor dem Berge 30, 31737 Rinteln (AG Steinfurt, HRB 14806), vertr. d.: Ulrich Tiemann, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO…
47 IN 98/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LMH - UG (haftungsbeschränkt), Vor dem Berge 30, 31737 Rinteln (AG Steinfurt, HRB 14806), vertr. d.: Ulrich Tiemann, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bückeburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bückeburg an.
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