Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hupe Fensterwerk GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Tiefes Feld 1, 31688 Nienstädt
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 200508
EUID
DEP2106.HRB200508
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 20/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Thomas Hupe
Adresse
Steinegger Weg 6, 32699 Extertal
Termine & Fristen
Aufhebung
14.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Fenstern, Türen und sonstigen Bauelementen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen gleicher Art zu gründen, zu erwerben, zu pachten oder sich an ihnen zu beteiligen. Sie kann alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Sie ist befugt, insbesondere weitere Niederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hupe Fensterwerk GmbH ist am 14.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren ist damit beendet. Rechtsbehelfe können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 20/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hupe Fensterwerk GmbH, Tiefes Feld 1, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 200508), vertr. d.: Thomas Hupe, Steinegger Weg 6, 32699 Extertal, (Geschäftsführer), ist am 14.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der voll…
47 IN 20/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hupe Fensterwerk GmbH, Tiefes Feld 1, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 200508), vertr. d.: Thomas Hupe, Steinegger Weg 6, 32699 Extertal, (Geschäftsführer), ist am 14.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 14.04.2026
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