Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LMI Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Holzbachstraße 4, 86152 Augsburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 39113
EUID
DED2102V.HRB39113
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 979/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Manuela Pietzsch
Adresse
Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg
Telefon
+49(821)8099440
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.10.2024 , 08:00 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
11.02.2025
Forderungsanmeldefrist
24.04.2026
Widerspruchsfrist
30.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG sowie Unternehmensberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMI Consulting GmbH ist die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO festgestellt. Die Prüfung der bis zum 24.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 30.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMI Consulting GmbH in Augsburg ist eröffnet. Am 16.10.2024 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Manuela Pietzsch zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die Schuldnerin hat am 11.02.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im weiteren…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMI Consulting GmbH in Augsburg ist eröffnet. Am 16.10.2024 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Manuela Pietzsch zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die Schuldnerin hat am 11.02.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im weiteren Verfahrensverlauf werden gewöhnliche Insolvenzforderungen, die bis zum 24.04.2026 nachträglich angemeldet wurden, im schriftlichen Verfahren geprüft. Beteiligte können den Forderungsanmeldungen bis zum 30.06.2026 widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen ohne Widerspruch als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 979/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LMI Consulting GmbH, Holzbachstraße 4, 86152 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dorfner Moe
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 39113
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WHP Rechtsanwälte, Fr…
1 IN 979/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LMI Consulting GmbH, Holzbachstraße 4, 86152 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dorfner Moe
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 39113
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WHP Rechtsanwälte, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin, Gz.: #0510250002#/YL
|
1. Die Prüfung der bis 24.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16-19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 979/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LMI Consulting GmbH, Holzbachstraße 4, 86152 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dorfner Moe
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 39113
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WHP Rechtsanwälte, Fr…
1 IN 979/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LMI Consulting GmbH, Holzbachstraße 4, 86152 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dorfner Moe
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 39113
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WHP Rechtsanwälte, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin, Gz.: #0510250002#/YL
|
hat die Insolvenzverwalterin am 11.02.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 12.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 979/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
LMI Consulting GmbH, Holzbachstraße 4, 86152 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dorfner Moe
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 39113
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WHP Rechtsanwälte, Friedrichstraße…
IN 979/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
LMI Consulting GmbH, Holzbachstraße 4, 86152 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dorfner Moe
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 39113
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WHP Rechtsanwälte, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin, Gz.: #0510250002#/YL
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 16.10.2024 um 08:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg, Telefon: +49(821)8099440, Telefax: +49(821)80994420.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 16.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.