Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LMJ FOOD GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Promenade 9/EG4, 52076 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 23582
EUID
DER3101.HRB23582
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 163/24
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.09.2024 , 11:05 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 15:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.01.2025
Niederlegung Unterlagen
06.02.2025
Prüfungstermin
25.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Imbisses sowie die Erbringung gastronomischer Dienstleistungen jedweder Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMJ FOOD GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Aachen hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Grundlage war das verwaltete Vermögen in Höhe von 137.161,21 EUR. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung der Fortführung des Geschäftsbetriebs und der Bearbeitung des Arbeitnehmerbereichs einschließlich Insolvenzgeldvorfinanzierung auf 50,17 % der Regelvergütung erhöht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Gegen die Festsetzung ist innerhalb von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung statthaft.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMJ FOOD GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 02.09.2024 hat das Amtsgericht Aachen im Eröffnungsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet und den Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit diese…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMJ FOOD GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 02.09.2024 hat das Amtsgericht Aachen im Eröffnungsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet und den Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Bestellung sind Verfügungsbeschränkungen für die Schuldnerin verbunden, Drittschuldern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Das verwaltete Vermögen belief sich auf 137.161,21 EUR. Später hat das Gericht die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Dabei wurde ein erhöhter Regelsatz von 50,17 % aufgrund der Fortführung des Geschäftsbetriebs und der Bearbeitung des Arbeitnehmerbereichs angewendet. Der vollständige Beschluss zur Vergütungsfestsetzung ist in der Geschäftsstelle des Gerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMJ FOOD GmbH wurde am 01.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 21.06.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 02.09.2024 angeordnet worden, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter zur Sicherung des Vermögens b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMJ FOOD GmbH wurde am 01.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 21.06.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 02.09.2024 angeordnet worden, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter zur Sicherung des Vermögens bestellt wurde. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.01.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.02.2025. Bis zu diesem Termin können Stellungnahmen zur Person des Verwalters, zum Gläubigerausschuss und anderen Verfahrensaspekten eingereicht werden. Die Forderungstabelle sowie der Bericht des Verwalters sind ab dem 06.02.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Zudem ist eine Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter ergangen, die eine Erhöhung des Regelsatzes aufgrund der Fortführung des Geschäftsbetriebs und der Bearbeitung des Arbeitnehmerbereichs vorsieht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 163/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23582 eingetragenen LMJ FOOD GmbH, Promenade 9/EG4, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Loic Castreman,
sind die Vergütung und die zu erstatt…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 163/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23582 eingetragenen LMJ FOOD GmbH, Promenade 9/EG4, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Loic Castreman,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Das verwaltete Vermögen betrug 137.161,21 EUR.Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 50,17 % gerechtfertigt.Insbesondere war vorliegend vergütungserhöhend zu berücksichtigen, dass der Geschäftsbetrieb zunächst fortgeführt wurde.
Hierfür wurde zunächst ein Zuschlag in Höhe von 35% in Ansatz gebracht.
Nach der vorzunehmenden Vergleichsrechnung war unter Berücksichtigung des Fortführungsüberschusses und der hierdurch bereits schon erhöhten Berechnungsgrundlage noch ein Zuschlag von 5,17 % zu berücksichtigen.
Weiterhin war die Bearbeitung des Arbeitnehmerbereichs nebst der Insolvenzgeldvorfinanzierung vergütungserhöhend zu berücksichtigen.
Da in diesem Rahmen für die Bearbeitung auch eine Beauftragung Dritter erfolgt ist, wird ein Zuschlag in Höhe von 20% als angemessen erachtet.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.03.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Aachen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 eingesehen werden.
91 IN 163/24
Amtsgericht Aachen, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 163/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23582 eingetragenen LMJ FOOD GmbH, Promenade 9/EG4, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Loic Castreman,
Geschäftszweig: Imbiss und …
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 163/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23582 eingetragenen LMJ FOOD GmbH, Promenade 9/EG4, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Loic Castreman,
Geschäftszweig: Imbiss und Erbringung gastronomischer Dienstleistungen
ist am 02.09.2024, um 11:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz, Pascalstr. 12-14, 52076 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 163/24
Amtsgericht Aachen, 02.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 163/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23582 eingetragenen LMJ FOOD GmbH, Promenade 9/EG4, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Loic Castreman,
Geschäftszweig: Imbiss und Erbringung gastronomischer Dienstlei…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 163/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23582 eingetragenen LMJ FOOD GmbH, Promenade 9/EG4, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Loic Castreman,
Geschäftszweig: Imbiss und Erbringung gastronomischer Dienstleistungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 15:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz, Pascalstr. 12-14, 52076 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.02.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
91 IN 163/24
Amtsgericht Aachen, 01.12.2024
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