Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LMJ FOOD GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Promenade 9/EG4, 52076 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 23582
EUID
DER3101.HRB23582
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 163/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz
Adresse
Pascalstr. 12-14, 52076 Aachen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.09.2024 , 11:05 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Imbisses sowie die Erbringung gastronomischer Dienstleistungen jedweder Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMJ FOOD GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Aachen hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Grundlage war das verwaltete Vermögen in Höhe von 137.161,21 EUR. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung der Fortführung des Geschäftsbetriebs und der Bearbeitung des Arbeitnehmerbereichs einschließlich Insolvenzgeldvorfinanzierung auf 50,17 % der Regelvergütung erhöht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Gegen die Festsetzung ist innerhalb von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung statthaft.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMJ FOOD GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 02.09.2024 hat das Amtsgericht Aachen im Eröffnungsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet und den Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit diese…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMJ FOOD GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 02.09.2024 hat das Amtsgericht Aachen im Eröffnungsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet und den Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Bestellung sind Verfügungsbeschränkungen für die Schuldnerin verbunden, Drittschuldern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Das verwaltete Vermögen belief sich auf 137.161,21 EUR. Später hat das Gericht die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Dabei wurde ein erhöhter Regelsatz von 50,17 % aufgrund der Fortführung des Geschäftsbetriebs und der Bearbeitung des Arbeitnehmerbereichs angewendet. Der vollständige Beschluss zur Vergütungsfestsetzung ist in der Geschäftsstelle des Gerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 163/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23582 eingetragenen LMJ FOOD GmbH, Promenade 9/EG4, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Loic Castreman,
sind die Vergütung und die zu erstatt…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 163/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23582 eingetragenen LMJ FOOD GmbH, Promenade 9/EG4, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Loic Castreman,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Das verwaltete Vermögen betrug 137.161,21 EUR.Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 50,17 % gerechtfertigt.Insbesondere war vorliegend vergütungserhöhend zu berücksichtigen, dass der Geschäftsbetrieb zunächst fortgeführt wurde.
Hierfür wurde zunächst ein Zuschlag in Höhe von 35% in Ansatz gebracht.
Nach der vorzunehmenden Vergleichsrechnung war unter Berücksichtigung des Fortführungsüberschusses und der hierdurch bereits schon erhöhten Berechnungsgrundlage noch ein Zuschlag von 5,17 % zu berücksichtigen.
Weiterhin war die Bearbeitung des Arbeitnehmerbereichs nebst der Insolvenzgeldvorfinanzierung vergütungserhöhend zu berücksichtigen.
Da in diesem Rahmen für die Bearbeitung auch eine Beauftragung Dritter erfolgt ist, wird ein Zuschlag in Höhe von 20% als angemessen erachtet.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.03.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Aachen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 eingesehen werden.
91 IN 163/24
Amtsgericht Aachen, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 163/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23582 eingetragenen LMJ FOOD GmbH, Promenade 9/EG4, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Loic Castreman,
Geschäftszweig: Imbiss und …
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 163/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23582 eingetragenen LMJ FOOD GmbH, Promenade 9/EG4, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Loic Castreman,
Geschäftszweig: Imbiss und Erbringung gastronomischer Dienstleistungen
ist am 02.09.2024, um 11:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz, Pascalstr. 12-14, 52076 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 163/24
Amtsgericht Aachen, 02.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.