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Insolvenzprofil
Loch, Susanne Katja
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Saarland
Adresse
Burbacher Straße 3, 66606 St. Wendel
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRA 11878
EUID
DEV1109.HRA11878
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
103 IN 51/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.11.2024 , 13:35 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.01.2025
Prüfungstermin
21.02.2025
Prüfungstermin
17.04.2025
Prüfungstermin
22.08.2025
Gläubigerversammlung
16.12.2025 , 13:45 Uhr
Prüfungstermin
02.04.2026
Prüfungstermin
25.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Susanne Katja Loch ist beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 103 IN 51/24 anhängig. Die Schuldnerin betreibt die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragene Firma Loch Susanne Lack- und Beulendoktor e.K. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Beschlüsse zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erlassen, wobei unterschiedliche Prüfungsstichtage festgelegt wurden (17.04.2025, 22.08.2025, 02.04.2026). Zudem wurde eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Veräußerung eines Grundbesitzanteils der Schuldnerin (eingetragen im Grundbuch Alsweiler, Blatt 1913) angesetzt. Der Termin für diese Versammlung war am 16.12.2025 um 13:45 Uhr im Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach. Gegen die Beschlüsse steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Susanne Katja Loch wurde durch das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 103 IN 51/24 geführt. Am 05.11.2024 sind im Eröffnungsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden; Rechtsanwalt Stephan Hainz ist zum vorläufigen Insolvenzverwa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Susanne Katja Loch wurde durch das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 103 IN 51/24 geführt. Am 05.11.2024 sind im Eröffnungsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden; Rechtsanwalt Stephan Hainz ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Beschlüsse zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erlassen, wobei die jeweiligen Prüfungsstichtage am 17.04.2025, 22.08.2025 und 02.04.2026 festgelegt wurden. Zudem ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Veräußerung eines Grundbesitzanteils der Schuldnerin am 16.12.2025 anberaumt worden. Die Schuldnerin gibt verschiedene Adressen in den Bekanntmachungen an.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Susanne Katja Loch ist am 01.12.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 30.10.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Hainz ernannt worden. Zuvor waren am 05.11.2024 vorläufige Maßnahmen ang…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Susanne Katja Loch ist am 01.12.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 30.10.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Hainz ernannt worden. Zuvor waren am 05.11.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Herr Hainz als vorläufiger Verwalter bestellt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.01.2025 anzumelden. Der Prüfungstermin ist am 21.02.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Beschlüsse erlassen: Am 19.03.2025 wurde ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 17.04.2025 festgelegt. Am 24.11.2025 ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Veräußerung eines Grundbesitzanteils angesetzt worden, der Termin ist am 16.12.2025. Spätere Bekanntmachungen vom 24.07.2025 und 03.03.2026 legen weitere Prüfungsstichtage für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 22.08.2025 bzw. den 02.04.2026 fest.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Susanne Katja Loch ist am 01.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 30.10.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Hainz ernannt worden. Zuvor waren bereits am 05.11.2024 vorläufige Maßnahmen angeordn…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Susanne Katja Loch ist am 01.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 30.10.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Hainz ernannt worden. Zuvor waren bereits am 05.11.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Herr Hainz zum vorläufigen Verwalter bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 31.01.2025. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist der 21.02.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen festgelegt, darunter der 17.04.2025, der 22.08.2025 und der 02.04.2026. Zudem ist ein Termin zur Beschlussfassung über die Veräußerung eines Grundbesitzanteils für den 16.12.2025 angesetzt worden. Ein weiterer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist auf den 25.09.2026 festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Katja Loch, geboren am 03.10.1971, Königstraße 24, 66589 Merchweiler, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragenen Firma Loch Susanne La…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Katja Loch, geboren am 03.10.1971, Königstraße 24, 66589 Merchweiler, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragenen Firma Loch Susanne Lack- und Beulendoktor e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 26 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
103 IN 51/24
Amtsgericht Saarbrücken, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Katja Loch, geboren am 03.10.1971, Königstraße 24, 66589 Merchweiler, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragenen Firma Loch Susanne La…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Katja Loch, geboren am 03.10.1971, Königstraße 24, 66589 Merchweiler, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragenen Firma Loch Susanne Lack- und Beulendoktor e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 26 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
103 IN 51/24
Amtsgericht Saarbrücken, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Katja Loch, geboren am 03.10.1971, Königstraße 24, 66589 Merchweiler, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragenen Firma Loch Susanne La…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Katja Loch, geboren am 03.10.1971, Königstraße 24, 66589 Merchweiler, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragenen Firma Loch Susanne Lack- und Beulendoktor e.K.
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte Rechtshandlung (§§ 160, 161 InsO) vorliegend:
Zustimmung zur Veräußerung des Grundbesitzanteil d. Schuld., eingetragen im Grundbuch Alsweiler, Blatt 1913,
Termin bestimmt auf
Dienstag, 16.12.2025, 13:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
103 IN 51/24
Amtsgericht Saarbrücken, 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Katja Loch, geboren am 03.10.1971, Schillerstraße 29, 66287 Quierschied, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragenen Firma Loch Susanne…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Katja Loch, geboren am 03.10.1971, Schillerstraße 29, 66287 Quierschied, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragenen Firma Loch Susanne Lack- und Beulendoktor e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 26 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
103 IN 51/24
Amtsgericht Saarbrücken, 19.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 51/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Katja Loch, geboren am 03.10.1971, Burbacher Straße 3, 66606 St Wendel, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragenen Firma Loc…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 51/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Katja Loch, geboren am 03.10.1971, Burbacher Straße 3, 66606 St Wendel, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragenen Firma Loch Susanne Lack- und Beulendoktor e.K.
ist am 05.11.2024, um 13:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Hainz, Am Markt 4, 66265 Heusweiler bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
103 IN 51/24
Amtsgericht Saarbrücken, 05.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 51/24
Über das Vermögen
der Frau Susanne Katja Loch, geboren am 03.10.1971, Burbacher Straße 3, 66606 St Wendel, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragenen Firma Loch Susanne Lack- und Beulendoktor e.K…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 51/24
Über das Vermögen
der Frau Susanne Katja Loch, geboren am 03.10.1971, Burbacher Straße 3, 66606 St Wendel, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragenen Firma Loch Susanne Lack- und Beulendoktor e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.12.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Hainz, Am Markt 4, 66265 Heusweiler.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.02.2025.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 07.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 26 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
103 IN 51/24
Saarbrücken, 01.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Katja Loch, geboren am 03.10.1971, Königstraße 24, 66589 Merchweiler, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragenen Firma Loch Susanne La…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Katja Loch, geboren am 03.10.1971, Königstraße 24, 66589 Merchweiler, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11878 eingetragenen Firma Loch Susanne Lack- und Beulendoktor e.K.
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 26 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
103 IN 51/24
Amtsgericht Saarbrücken, 28.08.2026
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