Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Locke CNC Präzision GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Leintelstr. 18, 73262 Reichenbach an der Fils
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 213824
EUID
DEB8534.HRB213824
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
12 IN 377/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Steffen Beck
Adresse
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
09.04.2024
Termin Gläubigerversammlung
09.01.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.10.2025
Schlusstermin
29.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
die mechanische Fertigung von Erzeugnissen aller Art in der Zerspanungstechnik; die Fertigung und Montage von Werkzeughaltern für CNC-Maschinen; die Erfüllung von Subunternehmerleistungen in den Bereichen: Drehen, Fräsen, Schleifen; der Handel mit branchentypischen Materialien und Betriebsstoffen anderer Hersteller, sowie die Tätigkeiten, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit diesen Aufgabengebieten stehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Subunternehmerleistungen zu binden, selbst als Subunternehmer zu agieren, andere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen in jeder Art und Weise zu beteiligen, deren Geschäftsführung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, auch alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Locke CNC Präzision GmbH, Reichenbach an der Fils, erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Frist für die Anmeldung dieser Forderungen sowie für etwaige Widerspruchsgegen die Forderungsanmeldungen endet am 14.10.2025.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Locke CNC Präzision GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Esslingen hat als Insolvenzgericht tätig. Der Schuldner betreibt die mechanische Fertigung von Erzeugnissen in der Zerspannungstechnik. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Steffen Beck als Insolvenzverwalter bestellt. Es wurde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Locke CNC Präzision GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Esslingen hat als Insolvenzgericht tätig. Der Schuldner betreibt die mechanische Fertigung von Erzeugnissen in der Zerspannungstechnik. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Steffen Beck als Insolvenzverwalter bestellt. Es wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Die Gesamthöhe der berücksichtigten Forderungen beträgt 1.261.730,48 EUR. Dem steht ein Massebestand von 1.011.024,61 EUR gegenüber, wovon vorrangig die Verfahrenskosten zu begleichen sind. Für die festgestellten Forderungen steht ein Betrag von 934.951,74 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Der Vergütung und den Auslagen des Insolvenzverwalters wurde durch Beschluss festgesetzt. Ein Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und der Geschäftsführerin Brigitte Locke war Gegenstand einer Gläubigerversammlung. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung bzw. ist mit der Feststellung der Schlussrechnung und Verteilung abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 377/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Locke CNC Präzision GmbH, Leintelstraße 18, 73262 Reichenbach an der Fils, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Locke,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213824
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Mechanische Ferti…
12 IN 377/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Locke CNC Präzision GmbH, Leintelstraße 18, 73262 Reichenbach an der Fils, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Locke,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213824
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Mechanische Fertigung von Erzeugnissen aller Art in der Zerspannungstechnik
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1. Die Prüfung der bis 09.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 28.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 377/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Locke CNC Präzision GmbH, Leintelstraße 18, 73262 Reichenbach an der Fils, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Locke,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213824
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Mechanische Ferti…
12 IN 377/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Locke CNC Präzision GmbH, Leintelstraße 18, 73262 Reichenbach an der Fils, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Locke,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213824
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Mechanische Fertigung von Erzeugnissen aller Art in der Zerspannungstechnik
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1. Die Prüfung der bis 14.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 11.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 377/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Locke CNC Präzision GmbH, Leintelstraße 18, 73262 Reichenbach an der Fils, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Locke,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213824
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Mechanische Ferti…
12 IN 377/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Locke CNC Präzision GmbH, Leintelstraße 18, 73262 Reichenbach an der Fils, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Locke,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213824
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Mechanische Fertigung von Erzeugnissen aller Art in der Zerspannungstechnik
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.09.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.261.730,48 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 1.011.024,61 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 377/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Locke CNC Präzision GmbH, Leintelstraße 18, 73262 Reichenbach an der Fils, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Locke,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213824
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Mechanische Ferti…
12 IN 377/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Locke CNC Präzision GmbH, Leintelstraße 18, 73262 Reichenbach an der Fils, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Locke,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213824
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Mechanische Fertigung von Erzeugnissen aller Art in der Zerspannungstechnik
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Steffen Beck, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.454.809,14 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 3.112,30 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 55 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 19.06.2026 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen Geschäftsführer/Gesellschafter
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 55 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Vergütung wurde für die delegierte Regelaufgaben in Höhe von 2.705,00 EUR gemindert.
Die Auslagenpauschale in Höhe von 17.927,00 EUR war festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 377/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Locke CNC Präzision GmbH, Leintelstraße 18, 73262 Reichenbach an der Fils, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Locke,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213824
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Mechanische Ferti…
12 IN 377/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Locke CNC Präzision GmbH, Leintelstraße 18, 73262 Reichenbach an der Fils, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Locke,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213824
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Mechanische Fertigung von Erzeugnissen aller Art in der Zerspannungstechnik
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.261.730,48 EUR steht ein Betrag von 934.951,74 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 377/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Locke CNC Präzision GmbH, Leintelstraße 18, 73262 Reichenbach an der Fils, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Locke,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213824
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Mechanische Ferti…
12 IN 377/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Locke CNC Präzision GmbH, Leintelstraße 18, 73262 Reichenbach an der Fils, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Locke,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213824
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Mechanische Fertigung von Erzeugnissen aller Art in der Zerspannungstechnik
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Genehmigung des gerichtlichen Vergleichs vom 26.11.2024, Landgericht Stuttgart, AZ.: 2 O 242/24 zwischen dem Insolvenzverwalter und Frau Brigitte Locke
wird bestimmt auf
Donnerstag, 09.01.2025, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 10.12.2024
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