Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 713882

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Insolvenzprofil

LÖbloc GmbH - DIE Boulderhalle

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Im Fallberg 6, 79639 Grenzach-Wyhlen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 713882
EUID
DEB8536.HRB713882

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Freiburg
Aktenzeichen
8 IN 89/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Michael Schneider
Adresse
Humboldtstrasse 2, 79098 Freiburg

Termine & Fristen

Antrag auf Vergütungsfestsetzung
29.12.2025
Bekanntmachung
26.05.2026

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb einer Boulderhalle inklusive Lounge/Cafe Bar, Durchführung von Firmenincentives und Schulungen zum Thema Sport & Kommunikation, therapeutisches Bouldern, erlebnispädagogische Veranstaltungen und Kletter- und Boulderreisen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LÖbloc GmbH - DIE Boulderhalle ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Arne Sauer und Simon Scholz vertreten. Verfahrensbeteiligte sind die Rechtsanwälte Kaiser & Sozien Partnerschaft mbB. Im Rahmen des Verfahrens hat der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Schneider, einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Der Antrag datiert vom 29.12.2025. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage für die Vergütung wurde ein Vermögenswert in Höhe von 187.597,11 EUR zugrunde gelegt. Die Regelvergütung betrug ursprünglich 31.919,78 EUR, wurde jedoch auf 7.979,95 EUR festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wurde ein Zuschlag von 46,69 % gewährt, begründet durch die Betriebsfortführung für 2 Monate mit geringer Personalausstattung sowie die Vorbereitung einer übertragenden Sanierung. Die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % wurde hinzugefügt. Zudem wurde eine Auslagenpauschale festgesetzt. Der Insolvenzverwalter erhielt die Gestattung, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Lörrach eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

8 IN 89/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LÖbloc GmbH - DIE Boulderhalle, Im Fallberg 6, 79639 Grenzach-Wyhlen, vertreten durch die Geschäftsführer Arne Sauer und Simon Scholz Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 713882 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rech…

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