Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LÖWENESS Spielparadies UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Sögestraße 30, 27793 Wildeshausen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 212467
EUID
DEP3210.HRB212467
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 161/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Antragsabweisung
23.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Automatenaufstellung
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LÖWENESS Spielparadies UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wildeshausen ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit nicht eröffnet worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 161/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LÖWENESS Spielparadies UG (haftungsbeschränkt), Sögestraße 30, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 212467), vertr. d.: Relf Christian Berding, verstorben am 12.02.2025, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.1…
12 IN 161/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LÖWENESS Spielparadies UG (haftungsbeschränkt), Sögestraße 30, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 212467), vertr. d.: Relf Christian Berding, verstorben am 12.02.2025, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Delmenhorst eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 23.12.2025
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