Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Marowski, Rolf Heinrich Gustav
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 140389
EUID
DEP3210.HRA140389
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
12 IN 44/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Bernd Peters
Adresse
Faulenstraße 23, 28195 Bremen
Telefon
0421/244009-0
Termine & Fristen
Beschluss Zustimmung Schlussverteilung
20.02.2025
Stichtag Schlusstermin
27.05.2025
Aufhebung des Verfahrens
06.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Heinrich Gustav Marowski ist am 06.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde mit Beschluss vom 20.02.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und der Stichtag für den Schlusstermin auf den 27.05.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Der verfügbare Massebestand betrug 8.491,62 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 17.241,65 EUR zu berücksichtigen waren. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Bernd Peters sind festgesetzt worden; die Berechnungsmasse belief sich auf 9.208,13 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 44/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Heinrich Gustav Marowski, geb. am 29.11.1964, Oldenburger Landstraße 4, 27753 Delmenhorst, zz. unbekannten Aufenthalts, Inh. eines KFZ-Service-Betriebes, Oldenburger Landstraße 1, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRA 140389), ist am 06.01.2026 gemäß § 200 I…
12 IN 44/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Heinrich Gustav Marowski, geb. am 29.11.1964, Oldenburger Landstraße 4, 27753 Delmenhorst, zz. unbekannten Aufenthalts, Inh. eines KFZ-Service-Betriebes, Oldenburger Landstraße 1, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRA 140389), ist am 06.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Heinrich Gustav Marowski, geb. am 29.11.1964, Oldenburger Landstraße 4, 27753 Delmenhorst, zz. unbekannten Aufenthalts, Inh. eines KFZ-Service-Betriebes, Oldenburger Landstraße 1, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRA 140389), wurde beschlossen:
Die Zusti…
12 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Heinrich Gustav Marowski, geb. am 29.11.1964, Oldenburger Landstraße 4, 27753 Delmenhorst, zz. unbekannten Aufenthalts, Inh. eines KFZ-Service-Betriebes, Oldenburger Landstraße 1, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRA 140389), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 27.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 20.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Heinrich Gustav Marowski, geb. am 29.11.1964, Oldenburger Landstraße 4, 27753 Delmenhorst, zz. unbekannten Aufenthalts, Inh. eines KFZ-Service-Betriebes, Oldenburger Landstraße 1, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRA 140389), soll die Schlussverteilung e…
12 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Heinrich Gustav Marowski, geb. am 29.11.1964, Oldenburger Landstraße 4, 27753 Delmenhorst, zz. unbekannten Aufenthalts, Inh. eines KFZ-Service-Betriebes, Oldenburger Landstraße 1, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRA 140389), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Bernd Peters, Faulenstraße 23, 28195 Bremen, Tel.: 0421/244009-0, Fax: 0421/244009-29 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 8.491,62 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 17.241,65 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Delmenhorst, 20.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Heinrich Gustav Marowski, geb. am 29.11.1964, Oldenburger Landstraße 4, 27753 Delmenhorst, zz. unbekannten Aufenthalts, Inh. eines KFZ-Service-Betriebes, Oldenburger Landstraße 1, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRA 140389), sind die Vergütung und Ausla…
12 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Heinrich Gustav Marowski, geb. am 29.11.1964, Oldenburger Landstraße 4, 27753 Delmenhorst, zz. unbekannten Aufenthalts, Inh. eines KFZ-Service-Betriebes, Oldenburger Landstraße 1, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRA 140389), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Bernd Peters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.07.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 9.208,13 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 22,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 8 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 20.02.2025
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