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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOGECS GmbH erfolgt die Prüfung der bis zum 10.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) auf den Tabellenblattnummern 4 und 5 im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 08.10.2025 schriftlich Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht einzulegen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt, gelten als festgestellt. Gläubiger mit festgestellten Forderungen erhalten keine Benachrichtigung.
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