In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der me energy GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Prüfungsstichtag ist der 29. Oktober 2025. Ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderung (bezüglich Grund, Betrag oder Rang) muss spätestens am Prüfungsstichtag beim Gericht eingehen. Die Anmeldeunterlagen und die Tabelle sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus hinterlegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der me energy GmbH ist am 01.08.2024 eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner zum Sachwalter ernannt. Am 13.01.2025 wurde die Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner zum Insolvenzverwalter bestellt. Ein S…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der me energy GmbH ist am 01.08.2024 eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner zum Sachwalter ernannt. Am 13.01.2025 wurde die Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner zum Insolvenzverwalter bestellt. Ein Stichtag zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters war der 05.03.2025. Für nachträglich angemeldete Forderungen ist ein schriftliches Prüfungsverfahren angeordnet worden. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 29.10.2025. Widersprüche müssen bis zu diesem Termin bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der me energy GmbH, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 29. Oktober 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine F…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der me energy GmbH, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 29. Oktober 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 16. September 2025, Az.: 63 IN 188/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der me energy GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14331 CB), Schmiedestraße 2, 15745 Wildau wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter, di…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der me energy GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14331 CB), Schmiedestraße 2, 15745 Wildau wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 01.04.2025 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Cottbus, den 18. Februar 2025
Az.: 63 IN 188/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der me energy GmbH, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14331 CB), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Tobias Sohl, eingetragener Sitz: Wildau, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kunz, Kanzlei Taylor Wessing…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der me energy GmbH, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14331 CB), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Tobias Sohl, eingetragener Sitz: Wildau, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kunz, Kanzlei Taylor Wessing, Benrather Straße 15, 40213 Düsseldorf, hat das Insolvenzgericht Cottbus beschlossen: Stichtag (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO) zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenz-verwalters wird bestimmt auf Mittwoch, den 05.03.2025. Spätestens bis zu diesem Stichtag sind Anträge zur Beschlussfassung beim Insolvenzgericht einzureichen. Gemäß § 8 Abs. 3 InsO wird der Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen im Verfahren an die Gläubiger, die Schuldner und die Massegläubiger des Insolvenzschuldners vorzunehmen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der ange-fochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 20. Januar 2025, Az.: 63 IN 188/24
Originalbekanntmachung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
me energy GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14331 CB), Geschäftszweig: Entwicklung, Fertigung, Betrieb und Vertrieb von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Al…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
me energy GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14331 CB), Geschäftszweig: Entwicklung, Fertigung, Betrieb und Vertrieb von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Tobias Sohl
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kunz, Kanzlei Tayler Wessing, Benrather Straße 15, 40213 Düsseldorf -,
hat das Insolvenzgericht Cottbus am 13. Januar 2025 durch Richterin am Amtsgericht Rachow beschlossen:
Gemäß § 272 Abs. 1 Ziffer 5 Insolvenzordnung wird auf Antrag der Schuldnerin die Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, zum Insolvenzverwalter gestellt. (§ 272 Abs. 3 Inso).
Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Amtsgericht Cottbus, 13.01.2025, 63 IN 188/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der me energy GmbH, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau, wurde am 01.08.2024, um 09:10 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eigenverwaltung wird angeordnet. Die Insolvenzschuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der me energy GmbH, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau, wurde am 01.08.2024, um 09:10 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eigenverwaltung wird angeordnet. Die Insolvenzschuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt.
Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Sachwalters und der Insolvenzschuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, 2. Oktober 2024, 10.30 Uhr, Saal 030, Thiemstraße 130 (Berichts- und Prüftermin). Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen bzw. im Falle des Scheiterns der Verhandlungen über eine Ausproduktion oder die Einstellung des Geschäftsbetriebes; die Eigenverwaltung (§ 270 InsO), gegebenenfalls Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit gemäß § 277 InsO, gegebenenfalls die Aufhebung der Eigenverwaltung; den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 1. August 2024, Az.: 63 IN 188/24
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