Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Logipal24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 763758
EUID
DEB8534.HRB763758
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 IN 311/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
11.07.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.08.2025
Berichtstermin
08.09.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
08.09.2025 , 10:00 Uhr
Insolvenzplantermin
24.04.2026 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist
15.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und die Tätigkeit als Spediteur i.S. §§ 407 ff. HGB, die Kommisionierung von Waren aller Art, Vornahme von Lagerarbeiten und Handel mit Verpackungsmaterial sowie Möbelmontage, je soweit es hiefür keiner besonderen Genehmigung bedarf.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Logipal24 GmbH ist am 11.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli als Sachwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 11.0wechsel08.2025 schriftlich beim Sachwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 19.08.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein Prüfungstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über verschiedene Angelegenheiten (u.a. Wahl eines anderen Sachwalters oder Einsetzung eines Gläubigerausschusses) finden am 08.09.2025 statt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren mit Widerspruchsfrist bis zum 15.06.2026. Ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan ist für den 24.04.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Logipal24 GmbH ist am 11.07.2025 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli bestellt. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 11.08.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Bericht…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Logipal24 GmbH ist am 11.07.2025 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli bestellt. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 11.08.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 08.09.2025 anberaumt worden. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 15.06.2026 besteht. Der Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan ist auf den 24.04.2026 anberaumt worden. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters sowie des Sachwalters wurden festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 311/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik B…
3 IN 311/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin, Gz.: R25-0529
|
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Freitag, 24.04.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal B, EG, Schorndorfer Straße 39, 71638 Ludwigsburg
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 311/25
_______________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 7637…
3 IN 311/25
_______________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin, Gz.: R25-0529
________________________________________________________________________
Der vorläufige Sachwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.435.927,64 EUR zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von 30 % auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 175,00 EUR je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 311/25
_______________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
2.
Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 7…
3 IN 311/25
_______________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
2.
Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin, Gz.: R25-0529
________________________________________________________________________
Der Sachwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 818.011,45 EUR zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von 50 % auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 175,00 EUR je angefangenen Monat sowie Zustellauslagen für 164 Zustellungen zu je 3,50 EUR beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 311/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik B…
3 IN 311/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin, Gz.: R25-0529
|
1. Die Prüfung der bis 08.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 311/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik B…
3 IN 311/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin, Gz.: R25-0529
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 11.07.2025 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880
Telefax: 0711 76968850
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.08.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 19.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 08.09.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, 71638 Ludwigsburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 08.09.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, 71638 Ludwigsburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 311/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik B…
3 IN 311/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin, Gz.: R25-0529
|
Die von der Schuldnerin an den vorläufigen Sachwalter zu zahlende Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 10.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.435.927,64 EUR auszugehen.Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 % für die Begleitung der Unternehmensfortführung. Zwar stellt die Überwachungstätigkeit die originäre Aufgabe eines Sachwalters dar, welche mit der Regelvergütung abgegolten wird. Gleichwohl hält das Gericht den beantragten Zuschlag aufgrund der im Antragsschreiben darlegten überdurchschnittlich hohen Mehrbelastung beschränkt auf 20 % für gerechtfertigt. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 10.02.2026 wird vollumfänglich Bezug genommen.
Weiterhin beansprucht der vorläufige Sachwalter eine Erhöhung des Regelsatzes um 5 % im Zusammenhang mit Arbeitnehmerfragen. Der Zuschlag ist gerechtfertigt und war daher festzusetzen. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 10.02.2026 wird Bezug genommen.
Ferner beantragt der Sachwalter einen Zuschlag von 10 % für die Mitwirkung an der Erarbeitung des Insolvenzplans. Auch dieser Vergütungsansatz wird aus den im Antrag vom 10.02.2026 dargelegten Gründen für gerechtfertigt erachtet und war insoweit antragsgemäß festzusetzen.
Die Summe der Zuschläge ergibt 35 %. Im Rahmen einer wertenden Gesamtschau setzt der vorläufige Sachwalter einen Gesamtzuschlag in Höhe von 30 % an. Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der vorläufige Sachwalter eine Zusatzvergütung von 30 %, mithin in Höhe von 21.552,12 EUR.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 % für die Begleitung der Unternehmensfortführung. Zwar stellt die Überwachungstätigkeit die originäre Aufgabe eines vorläufigen Sachwalters dar, welche mit der Regelvergütung abgegolten wird. Gleichwohl hält das Gericht den beantragten Zuschlag aufgrund der im Antragsschreiben darlegten überdurchschnittlich hohen Mehrbelastung beschränkt auf 20 % für gerechtfertigt. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 10.02.2026 wird vollumfänglich Bezug genommen.
Weiterhin beansprucht der vorläufige Sachwalter eine Erhöhung des Regelsatzes um 5 % im Zusammenhang mit Arbeitnehmerfragen. Der Zuschlag ist gerechtfertigt und war daher festzusetzen. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 10.02.2026 wird Bezug genommen.
Ferner beantragt der Sachwalter einen Zuschlag von 10 % für die Mitwirkung an der Erarbeitung des Insolvenzplans. Auch dieser Vergütungsansatz wird aus den im Antrag vom 10.02.2026 dargelegten Gründen für gerechtfertigt erachtet und war insoweit antragsgemäß festzusetzen.
Die Summe der Zuschläge ergibt 35 %. Im Rahmen einer wertenden Gesamtschau setzt der vorläufige Sachwalter einen Gesamtzuschlag in Höhe von 30 % an. Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der vorläufige Sachwalter eine Zusatzvergütung von 30 %, mithin in Höhe von BETRAG EUR.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt. Die Auslagenpauschale wurde unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 311/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik B…
3 IN 311/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin, Gz.: R25-0529
|
Die von der Schuldnerin an den Sachwalter zu zahlende Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 05.05.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 818.011,45 EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 % für die Begleitung und Überwachung der Unternehmensfortführung. Zwar stellt die Überwachungs- und Begleittätigkeit die originäre Aufgabe eines Sachwalters dar, welche mit der Regelvergütung abgegolten wird. Gleichwohl hält das Gericht den beantragten Zuschlag aufgrund der im Antragsschreiben darlegten überdurchschnittlich hohen Mehrbelastung unter Berücksichtigung der nicht erfolgten Massenmehrung beschränkt auf 30 % für gerechtfertigt. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.05.2026 wird vollumfänglich Bezug genommen.
Ferner beantragt der Sachwalter einen Zuschlag von 30 % für die Begleitung von Sanierungsbemühungen sowie Mitwirkung an der Erarbeitung des Insolvenzplans. Auch dieser Vergütungsansatz wird aus den im Antrag vom 05.05.2026 dargelegten Gründen für gerechtfertigt erachtet und war insoweit antragsgemäß festzusetzen.
Der Sachwalter war bereits als vorläufiger Sachwalter tätig. Aufgrund dessen war gem. §§ 10, 3 Abs. 2 lit. a InsVV ein Abschlag vorzunehmen. Der vom Sachwalter bezifferte Abschlag mit insgesamt 5 % wurde seitens des Gerichts für angemessen erachtet.
Die Summe der Zuschläge und des Abschlags ergibt 55 %. Im Rahmen einer wertenden Gesamtschau setzt der Sachwalter einen Gesamtzuschlag in Höhe von 50 % an.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale wurde unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 21.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.