Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LOGOISTIK GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hallerstraße 75, 20146 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 147547
EUID
DEK1101.HRB147547
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 150/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Immobilienvermietung, - verkauf und -vermittlung, das Durchführen von Reinigungs- und Bauarbeiten, sowie der Handel mit Waren aller Art, ausgenommen sind hierbei erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOGOISTIK GmbH sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO geprüft werden. Der Prüfungsstichtag ist der 17.04.2025; spätestens an diesem Tag muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg (Zimmer Nr. B 403) aus. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 150/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147547 eingetragenen LOGOISTIK GmbH, ehemals: Hallerstraße 75, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gheorghe Gincu,
wird nach Vollzug der Sch…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 150/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147547 eingetragenen LOGOISTIK GmbH, ehemals: Hallerstraße 75, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gheorghe Gincu,
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 150/20
Amtsgericht Hamburg, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 150/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147547 eingetragenen LOGOISTIK GmbH, ehemals: Hallerstraße 75, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gheorghe Gincu, Bertramstraße 3 A, EG.…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 150/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147547 eingetragenen LOGOISTIK GmbH, ehemals: Hallerstraße 75, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gheorghe Gincu, Bertramstraße 3 A, EG. li., 30165 Hannover
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 150/20
Amtsgericht Hamburg, 17.03.2025
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