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Insolvenzprofil
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Betrieb von Bistros, Cafés, Restaurants und die Durchführung von Musikveranstaltungen sowie der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken, Gastronomie- und Kioskbedarf, Ladeneinrichtungen, Tabakwaren und sonstigen Waren aller Art
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Loran Gastronomie und Mangement GmbH ist am 16.09.2025 um 11:27 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen des Schuldners über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, zudem ist den Drittschuldnern die Zahlung an den Schuldner untersagt.
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