Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lordhair Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Grafenstraße 29, 64283 Darmstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 98564
EUID
DEM1103.HRB98564
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 657/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Alireza Mosaly Haghighi
Adresse
Dieburger Straße 18, 64287 Darmstadt
Termine & Fristen
Schlusstermin
08.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben eines globalen Online-Handels mit Haarersatzprodukten wie Haarteil-Toupet-Perücken für Frauen und Männer sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Vor- und Nachverkauf-Services für diese Produkte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lordhair Germany GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Alireza Mosaly Haghighi vertreten. Im Verfahren sind insgesamt sechs Gläubiger aufgetreten. Das Amtsgericht Darmstadt hat einen Schlusstermin sowie einen Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 08.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Termin sind eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einzureichen. Zudem ist eine Anhörung der Beteiligten zur Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO vorgesehen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde nach den Vorschriften der InsVV festgesetzt, wobei die Mindestvergütung aufgrund der Anzahl der Gläubiger erhöht wurde. Das Verteilungsverzeichnis ist bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 23.724,68 EUR zu berücksichtigen, wofür jedoch kein Betrag aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 657/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lordhair Germany GmbH, Grafenstraße 29, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98564), vertr. d.: Alireza Mosaly Haghighi, Dieburger Straße 18, 64287 Darmstadt, (Geschäftsführer), wird Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ge…
9 IN 657/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lordhair Germany GmbH, Grafenstraße 29, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98564), vertr. d.: Alireza Mosaly Haghighi, Dieburger Straße 18, 64287 Darmstadt, (Geschäftsführer), wird Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 08.07.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis , Anhörung der Beteiligten zur Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 InsO.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 657/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lordhair Germany GmbH, Grafenstraße 29, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98564), vertr. d.: Alireza Mosaly Haghighi, Dieburger Straße 18, 64287 Darmstadt, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütun…
9 IN 657/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lordhair Germany GmbH, Grafenstraße 29, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98564), vertr. d.: Alireza Mosaly Haghighi, Dieburger Straße 18, 64287 Darmstadt, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 7, 8 InsVV berechnet. Danach wird die Vergütung nach der vorliegenden Insolvenzmasse berechnet. In der Regel soll die Vergütung jedoch mindestens X EUR betragen, sofern nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderung angemeldet haben.
Von 11 bis 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 150,00 EUR. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 100,00 EUR.
Im vorliegenden Verfahren haben insgesamt sechs Gläubiger ihre Forderungen angemeldet. Die Mindestvergütung von X EUR erhöht sich daher um X EUR.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann die Insolvenzverwalterin zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 657/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lordhair Germany GmbH, Grafenstraße 29, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98564), vertr. d.: Alireza Mosaly Haghighi, Dieburger Straße 18, 64287 Darmstadt, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle…
9 IN 657/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lordhair Germany GmbH, Grafenstraße 29, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98564), vertr. d.: Alireza Mosaly Haghighi, Dieburger Straße 18, 64287 Darmstadt, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 23.724,68 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 17.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 657/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lordhair Germany GmbH, Grafenstraße 29, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98564), vertr. d.: Alireza Mosaly Haghighi, Dieburger Straße 18, 64287 Darmstadt, (Geschäftsführer),
wurde das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden…
9 IN 657/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lordhair Germany GmbH, Grafenstraße 29, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98564), vertr. d.: Alireza Mosaly Haghighi, Dieburger Straße 18, 64287 Darmstadt, (Geschäftsführer),
wurde das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e :
Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken.
Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Massegläubiger wurden gehört.
Ein Vorschuss auf die weiteren Kosten des Insolvenzverfahrens wurde nicht
geleistet.
Das Verfahren war daher gemäß § 207 InsO einzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.07.2026
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