Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
meantime human resources GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Adelungstraße 34, 64283 Darmstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 89786
EUID
DEM1103.HRB89786
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 444/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Paul Struller
Adresse
Mainzer Straße 22, 64331 Weiterstadt
Termine & Fristen
Schlusstermin
12.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, Büro- und Buchhaltungsservice
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der meantime human resources GmbH ist das Verfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben. Die Nachtragsverteilung bezüglich des bei der VR Bank Rhein-Neckar eG, Mannheim, zur Separierung geführten Insolvenz-Treuhandkontos Nr. 14489258 bleibt jedoch vorbehalten (§ 203 InsO), sodass der Insolvenzbeschlag bestehen bleibt. Im Rahmen des Verfahrens ist die Schlussverteilung für den 12.11.2025 anberaumt worden, nachdem die Verwertung der Masse abgeschlossen ist. Die Forderungen in Höhe von insgesamt 564.245,46 EUR sind zu berücksichtigen, wobei ein Betrag von ca. 76.932,16 EUR aus der Masse zur Verteilung zur Verfügung steht. Der Insolvenzverwalter hat zudem die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt sowie die Vergütung nach Berechnung der Insolvenzmasse von 151.039,96 EUR festsetzen lassen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 444/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der meantime human resources GmbH, Adelungstraße 34, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89786), vertr. d.: Paul Struller, Mainzer Straße 22, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Die Nachtragsverteilung wird bezüglich des bei der VR…
9 IN 444/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der meantime human resources GmbH, Adelungstraße 34, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89786), vertr. d.: Paul Struller, Mainzer Straße 22, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Die Nachtragsverteilung wird bezüglich des bei der VR Bank Rhein-Neckar eG, Mannheim zur Separierung geführten Insolvenz-Treuhandkontos Nr. 14489258 vorbehalten, § 203 InsO. Insoweit bleibt der Insolvenzbeschlag bestehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 444/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meantime human resources GmbH, Adelungstraße 34, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89786), vertr. d.: Paul Struller, Mainzer Straße 22, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffn…
9 IN 444/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meantime human resources GmbH, Adelungstraße 34, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89786), vertr. d.: Paul Struller, Mainzer Straße 22, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 12.09.2025. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 444/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meantime human resources GmbH, Adelungstraße 34, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89786), vertr. d.: Paul Struller, Mainzer Straße 22, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insol…
9 IN 444/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meantime human resources GmbH, Adelungstraße 34, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89786), vertr. d.: Paul Struller, Mainzer Straße 22, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 12.11.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, Stellungnahmen zu nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 444/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meantime human resources GmbH, Adelungstraße 34, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89786), vertr. d.: Paul Struller, Mainzer Straße 22, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle …
9 IN 444/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meantime human resources GmbH, Adelungstraße 34, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89786), vertr. d.: Paul Struller, Mainzer Straße 22, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 564.245,46 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 76.932,16 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 444/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meantime human resources GmbH, Adelungstraße 34, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89786), vertr. d.: Paul Struller, Mainzer Straße 22, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung…
9 IN 444/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meantime human resources GmbH, Adelungstraße 34, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89786), vertr. d.: Paul Struller, Mainzer Straße 22, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
3. X EUR Auslagen zuzüglich
4. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
5. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
6. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 151.039,96 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Die Regelvergütung ist gem. § 3 InsVV zu erhöhen, wenn die Tätigkeit des Insolvenzverwalters aufgrund Besonderheiten des Verfahrens von den Tätigkeiten eines Insolvenzverwalters in einem Normalverfahren abweichen.
Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Forderungseinziehung im Rahmen eines Factorings eine Erhöhung um 15 % beantragt worden. Der Zuschlag ist gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.10.2025
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