Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 20385
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Insolvenzprofil
Los Chicos GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 20385
EUID
DER1504.HRB20385
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
45 IN 59/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Arne Meyer
Adresse
Karl-Oberbach-Straße 50, 41515 Grevenbroich
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.10.2025 , 10:43 Uhr
Prüfungstermin
11.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Restaurants.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Los Chicos GmbH ist am 06.10.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arne Meyer bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam und den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Am 13.01.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen von Masseunzulänglichkeit (§§ 208 bis 210 InsO) bei Gericht eingegangen. Am 13.02.2026 ist die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Los Chicos GmbH wurde vom Amtsgericht Mönchengladbach unter dem Aktenzeichen 45 IN 59/25 behandelt. Am 06.10.2025 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Arne Meyer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Später ist Masseunzulänglichkeit festgestellt wor…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Los Chicos GmbH wurde vom Amtsgericht Mönchengladbach unter dem Aktenzeichen 45 IN 59/25 behandelt. Am 06.10.2025 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Arne Meyer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Später ist Masseunzulänglichkeit festgestellt worden, was zur Einstellung des Verfahrens geführt hat. Das Verfahren ist aufgehoben worden. Ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war ursprünglich für den 11.09.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 59/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Kastanienstraße 18, 406…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 59/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Kastanienstraße 18, 40699 Erkrath,
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Kastanienstraße 18, 40699 Erkrath,
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
45 IN 59/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 59/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Kastanienstraße 18, 406…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 59/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Kastanienstraße 18, 40699 Erkrath,
ist am 13.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
45 IN 59/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 59/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Ka…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 59/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Kastanienstraße 18, 40699 Erkrath,
ist am 06.10.2025, um 10:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arne Meyer, Karl-Oberbach-Straße 50, 41515 Grevenbroich bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
45 IN 59/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 59/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Kastanienstraße 18, 406…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 59/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Kastanienstraße 18, 40699 Erkrath,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
45 IN 59/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 07.08.2026
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