Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lothar Bechinger Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 10018
EUID
DEB8534.HRB10018
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 115/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Blümle
Adresse
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Termine & Fristen
Beschluss Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
23.07.2026
Bekanntmachung
24.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lothar Bechinger Verwaltungs GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Stuttgart hat am 23.07.2026 beschlossen, Rechtsanwalt Holger Blümle als Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen. Der Aufgabenbereich des Sonderinsolvenzverwalters umfasst die Prüfung von Forderungsanmeldungen, die von Rechtsanwalt Dr. Axel Kulas als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Prägetechnik Bechinger GmbH & Co. KG angemeldet wurden (lfd. Nr. 6, 7, 9, 10, 17, 19, 20, 24, 25, 29, 34). Im Rahmen dieses Aufgabenbereichs hat der Sonderinsolvenzverwalter die Rechtsstellung eines Insolvenzverwalters. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 115/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lothar Bechinger Verwaltungs GmbH, Ulmer Str. 184, 70188 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Bechinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 10018
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Stuttgart am 23.07.202…
6 IN 115/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lothar Bechinger Verwaltungs GmbH, Ulmer Str. 184, 70188 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Bechinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 10018
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Stuttgart am 23.07.2026 beschlossen:
Rechtsanwalt Holger Blümle,
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
wird als
Sonderinsolvenzverwalter
bestellt.
Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Axel Kulas als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Prägetechnik Bechinger GmbH & Co. KG zum hiesigen Verfahren angemeldeten Forderungsanmeldungen lfd. Nr. 6, 7, 9, 10, 17, 19, 20, 24, 25, 29, 34.
In dem oben genannten. Aufgabenbereich hat der Sonderinsolvenzverwalter die Rechtsstellung eines Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 24.07.2026
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