Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 31126
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Insolvenzprofil
Lotus-med Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hohe Warte 22, 45147 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 31126
EUID
DER2503.HRB31126
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
166 IN 65/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Vadims Veleckis
Adresse
Im Mühlenbruch 31, 45141 Essen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
01.10.2024
Aufhebung
05.06.2026 , 07:03 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Ambulanter Alten-, Kranken- und Familienpflegedienst einschließlich Erbringung ergänzender Leistungen im hauswirtschaftlichen Bereich; Vertrieb von Pflege- und Pflegehilfsmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotus-med Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt) ist die Schlussverteilung erfolgt. Zuvor wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO einen Betrag von 44.512,02 EUR ausmachten und ein Betrag von 1.202,45 EUR für die Verteilung zur Verfügung stand. Die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 11.111.2025 bestand. Das Verfahren ist am 05.06.2026 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotus-med Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 166 IN 65/20 behandelt. Im August 2024 ist ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 01.10.2024 festgesetzt worden. Später im Jahr 2025 si…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotus-med Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 166 IN 65/20 behandelt. Im August 2024 ist ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 01.10.2024 festgesetzt worden. Später im Jahr 2025 sind Vergütungsfestsetzungen des Insolvenzverwalters bekannt gegeben und der Zustimmung zur Schlussverteilung durch das Gericht stattgegeben worden. Für die Verteilung an Gläubiger im Range von § 38 InsO standen Forderungen in Höhe von 44.512,02 EUR gegenüber einem verfügbaren Betrag von 1.202,45 EUR. Das Insolvenzverfahren ist am 05.06.2026 um 7:03 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 31126 eingetragenen Lotus-med Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt), Hohe Warte 22, 45147 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vadims Veleckis, Im M…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 31126 eingetragenen Lotus-med Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt), Hohe Warte 22, 45147 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vadims Veleckis, Im Mühlenbruch 31, 45141 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.Festgesetzt wurde die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) in Höhe von [Verg.Verw_Wert_TeilM].
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten Beträgen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 eingesehen werden.
166 IN 65/20
Amtsgericht Essen, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 31126 eingetragenen Lotus-med Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt), Hohe Warte 22, 45147 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vadims Veleckis, Im M…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 31126 eingetragenen Lotus-med Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt), Hohe Warte 22, 45147 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vadims Veleckis, Im Mühlenbruch 31, 45141 Essen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 44.512,02 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.202,45 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
166 IN 65/20
Amtsgericht Essen, 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 31126 eingetragenen Lotus-med Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt), Hohe Warte 22, 45147 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vadims Veleckis, Im M…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 31126 eingetragenen Lotus-med Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt), Hohe Warte 22, 45147 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vadims Veleckis, Im Mühlenbruch 31, 45141 Essen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 11.11.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 158 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
166 IN 65/20
Amtsgericht Essen, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 65/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 31126 eingetragenen Lotus-med Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt), Hohe Warte 22, 45147 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vadims Veleckis, Im Mühl…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 65/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 31126 eingetragenen Lotus-med Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt), Hohe Warte 22, 45147 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vadims Veleckis, Im Mühlenbruch 31, 45141 Essen
wird heute, am 05.06.2026, um 7:03 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 eingesehen werden.
166 IN 65/20
Amtsgericht Essen, 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 31126 eingetragenen Lotus-med Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt), Hohe Warte 22, 45147 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vadims Veleckis, Im M…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 31126 eingetragenen Lotus-med Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt), Hohe Warte 22, 45147 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vadims Veleckis, Im Mühlenbruch 31, 45141 Essen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
166 IN 65/20
Amtsgericht Essen, 07.08.2024
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