Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Love Boat Experiences GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 30051
EUID
DEG1312.HRB30051
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 414/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann
Adresse
Kantstraße 150, 10623 Berlin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
14.05.2025
Schlusstermin
23.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Love Boat Experiences GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein Widerspruch gegen die Forderungsprüfung muss bis zum 14.05.2025 beim Amtsgericht Potsdam eingehen. Der Insolvenzverwalter ist bestellt und hat die Vergütung sowie eine Auslagenpauschale erhalten. Für den weiteren Verfahrensverlauf ist ein Schlusstermin am 23.09.2025 bestimmt. An diesem Termin sind die Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters sowie die Anhörung der Gläubiger und des Schuldners zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO vorgesehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Love Boat Experiences GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 30051 P), Oderstraße 13-21, 14513 Teltow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Esther Schütze, Striewitzweg 26, 14513 Teltow wurde die Vergütung des Verwalters Re…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Love Boat Experiences GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 30051 P), Oderstraße 13-21, 14513 Teltow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Esther Schütze, Striewitzweg 26, 14513 Teltow wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Kantstraße 150, 10623 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 248,12 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV a.F.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 414/20, Amtsgericht Potsdam, 7. August 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Love Boat Experiences GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 30051 P), Oderstraße 13-21, 14513 Teltow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Esther Schütze, Striewitzweg 26, 14513 Teltow wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
E…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Love Boat Experiences GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 30051 P), Oderstraße 13-21, 14513 Teltow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Esther Schütze, Striewitzweg 26, 14513 Teltow wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Anhörung der Gläubiger und des Schuldners zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse, § 207 InsO
bestimmt auf den 23.09.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 7. August 2025, 6 IN 414/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Love Boat Experiences GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 30051 P), Oderstraße 13-21, 14513 Teltow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Esther Schütze, Striewitzweg 26, 14513 Teltow wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Fo…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Love Boat Experiences GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 30051 P), Oderstraße 13-21, 14513 Teltow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Esther Schütze, Striewitzweg 26, 14513 Teltow wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 14.05.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 26. März 2025, 6 IN 414/20
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