Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LP Deli GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 98196
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1103.HRB98196
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 93/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.06.2026 , 13:50 Uhr
Aufhebung
07.08.2026
Beschluss Festsetzung Vergütung
24.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen oder ähnlichen Unternehmen, deren Beratung und Ausstattung sowie der Gross- und Einzelhandel mit Kaffee, Tee, Wein, Champagner, Spirituosen, Lebensmitteln sowie Accessoires und Einrichtungen, ebenso die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Restaurant
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Gastronomieeinrichtungen sowie Groß- und Einzelhandel mit Kaffee, Tee, Wein, Spirituosen und Lebensmitteln
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 26.06.2026 ist im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LP Deli GmbH vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Gegen die Antragsgegnerin sind Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden, wonach Verfügungen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katrin Kühne bestellt worden. Diese wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Über das Vermögen der LP Deli GmbH in Darmstadt wurde ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Am 26.06.2026 wurde gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Katrin Kühne zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Es wurden Sicherungsmaßnahmen verfügt, darunter ein Zahlungs-…
Über das Vermögen der LP Deli GmbH in Darmstadt wurde ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Am 26.06.2026 wurde gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Katrin Kühne zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Es wurden Sicherungsmaßnahmen verfügt, darunter ein Zahlungs- und Verfügungsverbot zugunsten der Schuldnerin sowie die Ermächtigung der Verwalterin, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Später, am 07.08.2026, ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben worden.
Über das Vermögen der LP Deli GmbH in Darmstadt wurde ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Am 26.06.2026 ist gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Katrin Kühne zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist am…
Über das Vermögen der LP Deli GmbH in Darmstadt wurde ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Am 26.06.2026 ist gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Katrin Kühne zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist am 07.08.2026 aufgehoben worden. Im Anschluss daran ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 24.08.2026 sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden, basierend auf einer Teilungsmasse in Höhe von 42.344,42 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 93/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LP Deli GmbH, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98196), ist am 26.06.2026 um 13:50 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung der …
Geschäfts-Nr.: 9 IN 93/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LP Deli GmbH, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98196), ist am 26.06.2026 um 13:50 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katrin Kühne, c/o Hendriock Dr. Georg GmbH, Heidelberger Landstraße 31, 64297 Darmstadt, Tel.: 06151 862402 0, Fax: 06151 862402 50, E-Mail: info@hendriock.de bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 93/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LP Deli GmbH, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98196), vertr. d.: 1. Baris Tekdemir, Leuschnerstraße 7, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), 2. Musa Tekdemir, Sandwiesenstraße 11, 64665 Alsbach-Hähnlein, (Geschäftsführer), ist die Anor…
9 IN 93/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LP Deli GmbH, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98196), vertr. d.: 1. Baris Tekdemir, Leuschnerstraße 7, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), 2. Musa Tekdemir, Sandwiesenstraße 11, 64665 Alsbach-Hähnlein, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 07.08.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 93/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LP Deli GmbH, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98196), vertr. d.: 1. Baris Tekdemir, Leuschnerstraße 7, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), 2. Musa Tekdemir, Sandwiesenstraße 11, 64665 Alsbach-Hähnlein, (Geschäftsführer), sind Vergütung und …
9 IN 93/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LP Deli GmbH, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98196), vertr. d.: 1. Baris Tekdemir, Leuschnerstraße 7, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), 2. Musa Tekdemir, Sandwiesenstraße 11, 64665 Alsbach-Hähnlein, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Katrin Kühne, c/o Hendriock Dr. Georg GmbH, Heidelberger Landstraße 31, 64297 Darmstadt, Tel.: 06151 862402 0, Fax: 06151 862402 50, E-Mail: info@hendriock.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 26.06.2026 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 42.344,42 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Aufgrund der kurzen Verfahrensdauer wird der von der vorläufigen Verwalterin angegebene Kürzungstatbestand angenommen und von der Vergütung ein Betrag von 795,48 abgezogen.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 24.08.2026
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