Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LPE Lichtpartner Elektrogroßhandel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Talstraße 14, 36251 Bad Hersfeld - Sorga
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 858
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DEM1305.HRB858
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 3/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Günther Hahn
Adresse
Talstraße 14, 36251 Bad Hersfeld
Termine & Fristen
Aufhebung
03.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Großhandel mit Leuchten aller Art nebst Zubehör, Handel mit Elektroinstallationsmaterial, alle Geschäfte, die unmittelbar bzw. mittelbar den o. g. Geschäftszweck fördern.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Großhandel
Geschäftstätigkeit
Großhandel mit Leuchten und Zubehör sowie Handel mit Elektroinstallationsmaterial
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LPE Lichtpartner Elektrogroßhandel GmbH ist am 03.09.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 3/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LPE Lichtpartner Elektrogroßhandel GmbH, Talstraße 14, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRB 858), vertr. d.: Günther Hahn, Talstraße 14, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführer), ist am 03.09.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung voll…
11 IN 3/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LPE Lichtpartner Elektrogroßhandel GmbH, Talstraße 14, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRB 858), vertr. d.: Günther Hahn, Talstraße 14, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführer), ist am 03.09.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 03.09.2026
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