Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LTB Rotortech GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Mersch 54, 33165 Lichtenau
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 11718
EUID
DER2809.HRB11718
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 107/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Bitter
Adresse
Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
Telefon
05251-180660
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.03.2026 , 12:55 Uhr
Eröffnung
28.05.2026 , 12:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.07.2026
Berichtstermin
06.08.2026
Prüfungstermin
06.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Instandsetzung und Wartung von Rotorblättern von Windkraftanlagen, Entwicklung und Herstellung von Bauteilen in Composite-Bauweise und sonstiger Industrieprodukte und der Handel damit; Gründung von Zweigniederlassungen sowie Erwerb von Beteiligungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LTB Rotortech GmbH ist am 28.05.2026 um 12:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 27.03.2026 bei Gericht eingegangen. Bereits am 27.03.2026 um 12:55 Uhr waren vorläufige Insolvenzverwaltungsmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Sandra Bitter zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwältin Sandra Bitter zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.07.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 06.08.2026. Die Unterlagen zur Einsicht werden spätestens ab dem 23.07.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 107/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 11718 eingetragenen LTB Rotortech GmbH, Im Mersch 54, 33165 Lichtenau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Rummel, Ratmerstein 54, 5…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 107/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 11718 eingetragenen LTB Rotortech GmbH, Im Mersch 54, 33165 Lichtenau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Rummel, Ratmerstein 54, 59929 Brilon
ist am 27.03.2026, um 12:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 107/26
Amtsgericht Paderborn, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 107/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 11718 eingetragenen LTB Rotortech GmbH, Im Mersch 54, 33165 Lichtenau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Rummel, Ratmerstein 54, 59929 Brilon
wird wegen Zahlungsunfäh…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 107/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 11718 eingetragenen LTB Rotortech GmbH, Im Mersch 54, 33165 Lichtenau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Rummel, Ratmerstein 54, 59929 Brilon
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.05.2026, um 12:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn, Telefon: 05251-180660, Fax: 05251 / 1806666.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.08.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 23.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 107/26
Paderborn, 28.05.2026
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