Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 206740
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Insolvenzprofil
LTC Lastentaxi Cuxhaven UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 206740
EUID
DEP2613.HRB206740
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 18/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Fred von Dölln
Termine & Fristen
Stichtag / Prüfungstermin
23.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LTC Lastentaxi Cuxhaven UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Tostedt hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 23.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LTC Lastentaxi Cuxhaven UG (haftungsbeschränkt), Op den Dwarsblock 14, 27478 Cuxhaven, vertr. d. den Geschäftsführer Fred von Dölln (AG Tostedt, HRB 206740), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schr…
12 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LTC Lastentaxi Cuxhaven UG (haftungsbeschränkt), Op den Dwarsblock 14, 27478 Cuxhaven, vertr. d. den Geschäftsführer Fred von Dölln (AG Tostedt, HRB 206740), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LTC Lastentaxi Cuxhaven UG (haftungsbeschränkt), Op den Dwarsblock 14, 27478 Cuxhaven, vertr. d. den Geschäftsführer Fred von Dölln (AG Tostedt, HRB 206740), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem …
12 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LTC Lastentaxi Cuxhaven UG (haftungsbeschränkt), Op den Dwarsblock 14, 27478 Cuxhaven, vertr. d. den Geschäftsführer Fred von Dölln (AG Tostedt, HRB 206740), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 10.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LTC Lastentaxi Cuxhaven UG (haftungsbeschränkt), Op den Dwarsblock 14, 27478 Cuxhaven, vertr. d. den Geschäftsführer Fred von Dölln (AG Tostedt, HRB 206740), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolven…
12 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LTC Lastentaxi Cuxhaven UG (haftungsbeschränkt), Op den Dwarsblock 14, 27478 Cuxhaven, vertr. d. den Geschäftsführer Fred von Dölln (AG Tostedt, HRB 206740), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LTC Lastentaxi Cuxhaven UG (haftungsbeschränkt), Op den Dwarsblock 14, 27478 Cuxhaven, vertr. d. den Geschäftsführer Fred von Dölln (AG Tostedt, HRB 206740), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsg…
12 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LTC Lastentaxi Cuxhaven UG (haftungsbeschränkt), Op den Dwarsblock 14, 27478 Cuxhaven, vertr. d. den Geschäftsführer Fred von Dölln (AG Tostedt, HRB 206740), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Lothar Plumhof, Lindenstraße 1, 27232 Sulingen, Tel.: 04271/9561880, Fax: 04271/9561885, E-Mail: info@nord-inso.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 46.153,26 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 145.000,51 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 24.07.2026
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