Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Euro Infrarot Technologie GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bether Tannen 70, 49661 Cloppenburg
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 202412
EUID
DEP3210.HRA202412
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Vey
Adresse
Sperlichstraße 10, 48151 Münster
Telefon
+49 251/20803-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
24.06.2026 , 12:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.08.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 24.06.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Infrarot Technologie GmbH & Co. KG eröffnet worden. Das Verfahren wird durch den Rechtsanwalt Alexander Vey als Insolvenzverwalter geführt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 11.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben an den Insolvenzverwalter zu leisten. Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg anfechtbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 5/26 : Über das Vermögen der Euro Infrarot Technologie GmbH & Co. KG, Bether Tannen 70, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRA 202412), vertr. d.: 1. Wigbers Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Westallee 46 a, 49661 Cloppenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Matthias Wigbers, Nie…
9 IN 5/26 : Über das Vermögen der Euro Infrarot Technologie GmbH & Co. KG, Bether Tannen 70, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRA 202412), vertr. d.: 1. Wigbers Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Westallee 46 a, 49661 Cloppenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Matthias Wigbers, Nieberdingstraße 13, 49456 Bakum, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 um 12:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Vey, Sperlichstraße 10, 48151 Münster, Tel.: +49 251/20803-0, Fax: +49 251/20803-133, E-Mail: rechtsanwaelte@bbors-kreuznacht.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 24.06.2026
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