Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LTH GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Venusweg 41, 39118 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 26675
EUID
DEW1215.HRB26675
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 110/21 (361)
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Jens-Uwe Siebert
Rolle
Geschäftsführer (vertreten durch)
Adresse
Venusweg 41, 39118 Magdeburg
Termine & Fristen
Schlusstermin
14.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Lagerhaltung, Durchführung und Vermittlung von Transportaufträgen, Handeltreiben mit neuen und gebrauchten Sachen mit Ausnahme von Fahrzeugen, Vermietung von Sachen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Beim Amtsgericht Magdeburg ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LTH GmbH anhängig. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts sind die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen, beginnend mit Zustellung oder Verkündung, sofortige Beschwerde oder befristete Erinnerung eingelegt werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt bzw. die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren der LTH GmbH ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens wird von einer ausführlichen Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass …
Im Insolvenzverfahren der LTH GmbH ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens wird von einer ausführlichen Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass die vorhandene Masse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Daher ist beabsichtigt, das Verfahren nach § 207 InsO einzustellen, sofern kein ausreichender Auslagenvorschuss gezahlt wird. Bei einer solchen Einstellung ist die Erteilung der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Die Abnahme der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wurde der 14.09.2026 bestimmt. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 38.108,82 EUR. Für die Verteilung steht kein Betrag zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren LTH GmbH, Venusweg 41, 39118 Magdeburg (AG Stendal, HRB 26675), vertr. d.: Jens-Uwe Siebert, Venusweg 41, 39118 Magdeburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Be…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren LTH GmbH, Venusweg 41, 39118 Magdeburg (AG Stendal, HRB 26675), vertr. d.: Jens-Uwe Siebert, Venusweg 41, 39118 Magdeburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 110/21 (361) - (20.07.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren LTH GmbH, Venusweg 41, 39118 Magdeburg (AG Stendal, HRB 26675), vertr. d.: Jens-Uwe Siebert, Venusweg 41, 39118 Magdeburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass die vorhandene Masse nicht ausreicht um die Kosten des Verfahrens (§ 54 InsO) zu deck…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren LTH GmbH, Venusweg 41, 39118 Magdeburg (AG Stendal, HRB 26675), vertr. d.: Jens-Uwe Siebert, Venusweg 41, 39118 Magdeburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass die vorhandene Masse nicht ausreicht um die Kosten des Verfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Es ist daher beabsichtigt, das Verfahren nach § 207 InsO einzustellen, wenn nicht ein ausreichender Auslagenvorschuss zum obigen Aktenzeichen gezahlt wird. Bei solch einer Beendigung des Verfahrens ist die Erteilung der Restschuldbefreiung ausgeschlossen (§ 289 InsO). Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 14.09.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 38.108,82 EUR. Für die Verteilung steht kein Betrag zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen.
- 340 IN 110/21 (361) - ( 30.07.2026 )
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.