Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ludwig & Roeckerath Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 203872
Stammkapital
52.000,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB203872
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36l IN 5265/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Oliver Jähnichen
Adresse
Rykestraße 26, 10405 Berlin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
12.09.2025
Widerspruchsfrist
10.10.2025
Forderungsanmeldefrist
14.10.2025
Widerspruchsfrist
11.11.2025
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig & Roeckerath Immobilien GmbH findet die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren statt. Die Forderungen sind auf den Tabellenblättern 74 bis 80 zu führen. Die Frist für die Anmeldung dieser Forderungen endet am 14.10.2025. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 11.11.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen zu erheben. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt ist, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig & Roeckerath Immobilien GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Oliver Jähnichen vertreten. Im Verfahren wurden mehrere Phasen der Forderungsprüfung durchlaufen. Zuerst wurde die Prüfung n…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig & Roeckerath Immobilien GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Oliver Jähnichen vertreten. Im Verfahren wurden mehrere Phasen der Forderungsprüfung durchlaufen. Zuerst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 12.09.2025 mit einer Widerspruchsfrist bis zum 10.10.2025 im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Anschließend erfolgte eine weitere Prüfung von Forderungen, die bis zum 14.10.2025 nachträglich angemeldet wurden, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 11.11.2025 lief. Ein wesentlicher Schritt war die Zustimmung zu einem Abschlagsverteilung. Der für die Verteilung verfügbare Massebestand belief sich auf 210.000,00 EUR, während die gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen 209.739,41 EUR betrugen. Das Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsichtnahme niedergelegt. Gegen den Beschluss der Abschlagsverteilung stand das Rechtsmittel der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36l IN 5265/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ludwig & Roeckerath Immobilien GmbH,
Rykestraße 26, 10405 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Jähnichen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 203872
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 12.09.2025 …
36l IN 5265/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ludwig & Roeckerath Immobilien GmbH,
Rykestraße 26, 10405 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Jähnichen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 203872
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 12.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 74-80 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36l IN 5265/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ludwig & Roeckerath Immobilien GmbH, Rykestraße 26, 10405 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 203872
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 14.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolven…
36l IN 5265/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ludwig & Roeckerath Immobilien GmbH, Rykestraße 26, 10405 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 203872
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 14.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 74 bis 80 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36l IN 5265/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ludwig & Roeckerath Immobilien GmbH,
Rykestraße 26, 10405 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Jähnichen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 203872
- Schuldnerin -
Beschluss:
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Der Abschlagsverteilung w…
36l IN 5265/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ludwig & Roeckerath Immobilien GmbH,
Rykestraße 26, 10405 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Jähnichen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 203872
- Schuldnerin -
Beschluss:
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Der Abschlagsverteilung wird zugestimmt.
Der für die Verteilung verfügbare Massebestand beträgt 210.000,00 EUR. Die gem. § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen betragen 209.739,41 EUR. Das Verteilungsverzeichnis liegt im Amtsgericht Charlottenburg, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
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