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Insolvenzprofil
Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Zum Gerlen 11, 66131 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 6089
EUID
DEV1109.HRB6089
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
109 IN 47/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
31.07.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.09.2026
Berichtstermin
22.10.2026 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
22.10.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Klempnerei- und Dachdeckerarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH ist am 31.07.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.09.2026 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 22.10.2026 angesetzt. In diesem Rahmen sollen unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 05.10.2026 zur Einsicht niedergelegt. Eine Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 31.07.2026 wegen eines Tippfehlers im Datum wurde am 12.08.2026 vorgenommen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH ist am 31.07.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 28.09.2026. Ein gemeinsamer T…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH ist am 31.07.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 28.09.2026. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 22.10.2026 angesetzt. Am 28.08.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, was auf eine bevorstehende Einstellung des Verfahrens hindeutet. Eine Berichtigung eines Tippfehlers im Eröffnungsbeschluss bezüglich des Datums wurde am 12.08.2026 vorgenommen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 47/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 6089 eingetragenen Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Zum Gerlen 11, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 47/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 6089 eingetragenen Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Zum Gerlen 11, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Vogelgesang,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 31.07.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 22.10.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 5 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
109 IN 47/26
Saarbrücken, 31.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 47/26
109 IN 47/26
AMTSGERICHT SAARBRÜCKEN
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 6089 eingetragenen Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Zum Gerlen 11,…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 47/26
109 IN 47/26
AMTSGERICHT SAARBRÜCKEN
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 6089 eingetragenen Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Zum Gerlen 11, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Vogelgesang,
wird der Beschluss vom 31.07.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit in Form eines Tippfehlers hinsichtlich des Datums am Ende wie folgt berichtigt:
Statt
"Sulzbach, 28.07.2026
Amtsgericht"
muss es richtig heißen
"Sulzbach, 31.07.2026
Amtsgericht".
Gründe:
Die Berichtigung erfolgt nach § 4 S. 1 InsO i.V.m. § 319 Abs. 1 ZPO analog von Amts wegen aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers. Der Beschluss datiert auf den 31.07.2026, was sich im Übrigen auch aus der elektronischen Signatur ergibt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 319 Abs. 3 ZPO gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken oder dem Landgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Sulzbach, 12.08.2026
Amtsgericht
Wagenpfeil
Richterin
109 IN 47/26
Saarbrücken, 31.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 47/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 6089 eingetragenen Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Zum Gerlen 11, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 47/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 6089 eingetragenen Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Zum Gerlen 11, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Vogelgesang,
ist am 28.08.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
109 IN 47/26
Amtsgericht Saarbrücken, 28.08.2026
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