Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lübke, Hinrich
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Adresse
Heestweg 32, 22143 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 115847
EUID
DEK1101.HRA115847
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 29/20
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
22.07.2024
Abtretungsfristende
02.03.2025
Ende der Wohlverhaltenszeit
02.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Hinrich Lübke (HRA 115847, Amtsgericht Hamburg) wurden verschiedene Verfahrensschritte vollzogen. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 22.07.2024 war. Die Abtretungsfrist ist am 02.03.2025 vorzeitig verstorbem. Da keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt wurden, ist die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO erteilt worden. Die Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltenszeit) läuft am 02.09.2025 ab.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hinrich Lübke, Poßmoorweg 21, 22301 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg - unter HRA 115847 eingetragenen Firma Hinrich Lübke e.K., Heestweg 32, 22143
wird dem Schuldner die Restschuldbefre…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hinrich Lübke, Poßmoorweg 21, 22301 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg - unter HRA 115847 eingetragenen Firma Hinrich Lübke e.K., Heestweg 32, 22143
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO erteilt.
Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.
Die Abtretungsfrist ist am 02.03.2025 vorzeitig verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 3; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach § 300 Absatz 1 InsO die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 1 Satz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67c IN 29/20
Amtsgericht Hamburg, 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hinrich Lübke, geboren am 11.02.1984, Poßmoorweg 21, 22301 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg - unter HRA 115847 eingetragenen Firma Hinrich Lübke e.K., Heestweg 32, 22143
sollen die nach…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hinrich Lübke, geboren am 11.02.1984, Poßmoorweg 21, 22301 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg - unter HRA 115847 eingetragenen Firma Hinrich Lübke e.K., Heestweg 32, 22143
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B403 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 29/20
Amtsgericht Hamburg, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hinrich Lübke, geboren am 11.02.1984, Poßmoorweg 21, 22301 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg - unter HRA 115847 eingetragenen Firma Hinrich Lübke e.K., Heestweg 32, 22143
läuft die Laufz…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hinrich Lübke, geboren am 11.02.1984, Poßmoorweg 21, 22301 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg - unter HRA 115847 eingetragenen Firma Hinrich Lübke e.K., Heestweg 32, 22143
läuft die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, die sogenannte Wohlverhaltenszeit nach § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO, am 02.09.2025 ab.
Da die Verfahrenskosten gedeckt sind steht die gerichtliche Entscheidung über die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung im lfd. Insolvenzverfahren bereits nach Ablauf von 5 Jahren gemäß § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO an.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 17.04.2025.
Insolvenzgläubiger, die die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen wollen, müssen Ihren Antrag einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Gericht fristgerecht vorlegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit (§ 300 Abs. 2, §§ 296 bis 298 InsO).
67c IN 29/20
Amtsgericht Hamburg, 17.03.2025
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