Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lührs-Reisen GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 110503
EUID
DEP2613.HRB110503
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 60/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nicolas Rebel
Kanzlei
White & Case LLP
Adresse
Valentinskamp/EMPORIO 70, 20355 Hamburg
Telefon
040/808136400
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.09.2025
Schlusstermin
14.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lührs-Reisen GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Nicolas Rebel hat seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit der vorläufigen Sachwalterin beantragt, die vom Gericht festgesetzt wurden. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei Zuschläge für die Betriebsfortführung und steuerliche Aufarbeitung gewährt wurden. Der verfügbare Massebestand für die Schlussverteilung beträgt 212.327,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.893.941,54 EUR zu berücksichtigen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 14.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingegangen sein. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 22.09.2025 bestimmt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 60/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lührs-Reisen GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Molkereistr. 7, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 110503), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nicolas Rebel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festges…
12 IN 60/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lührs-Reisen GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Molkereistr. 7, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 110503), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nicolas Rebel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 274 InsO, § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 65 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.03.2025 beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit der vorläufigen Sachwalterin.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 593.622,41 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR.
Dem vorläufigen Sachwalter steht nach § 274 Abs 1, § 63 Abs. 3 InsO i.V.m § 12a InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 15 % festgesetzt wird.
Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Für die Tätigkeit der vorläufigen Sachwaltung wird ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 65 % der Regelvergütung beantragt.
[...]
Für die Betriebsfortführung wird ein Zuschlag in Höhe von 20% beantragt und gewährt, da sich die Berechnung des Zuschlags auf die Vergütung eines vorläufigen Verwalters bezieht, die Regelvergütung des Sachwalters jedoch auch hiervon nur einen Bruchteil beträgt.
[...]
Die beantragten Zuschläge sind nach Aktenlage nicht zu beanstanden.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3, § 12 Abs.3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 60/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lührs-Reisen GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Molkereistr. 7, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 110503), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nicolas Rebel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten B…
12 IN 60/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lührs-Reisen GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Molkereistr. 7, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 110503), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nicolas Rebel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 60 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 526.656,74 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 245.930,09 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 9.837,20 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erreichte die Insolvenzverwaltung Forderungsanmeldung von rund 340 verschiedenen Gläubigern.
[...]
Es wird ein Zuschlag in Höhe von 40 % beantragt.
Die steuerliche Aufarbeitung des schuldnerischen Unternehmens erfolgt ohne Beauftragung eines externen Dienstleisters und erfolgt durch eigene Mittel. [...]
Ein Zuschlag wird hier mit 25% beantragt.
[...]
In der Gesamtschau wird für die dargelegten Zuschlagstätigkeiten ein Zuschlag in Höhe von 60% der Regelvergütung beantragt und nach Aktenlage nicht beanstandet.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 1.341,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 479 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Die Auslagenpauschale ist aus der Regelvergütung zu berechnen. Zu- und Abschläge werden hierbei nicht berücksichtigt. (vgl. Toussaint/Embacher, 55. Aufl. 2025, InsVV § 8 Rn.7)
Die darüber hinaus beantragten Auslagen waren abzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 60/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lührs-Reisen GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Molkereistr. 7, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 110503), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten…
12 IN 60/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lührs-Reisen GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Molkereistr. 7, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 110503), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Nicolas Rebel, c/o White & Case LLP, Valentinskamp/EMPORIO 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040/808136400, Fax: 040/808136578 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 212.327,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.893.941,54 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 60/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lührs-Reisen GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Molkereistr. 7, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 110503), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich …
12 IN 60/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lührs-Reisen GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Molkereistr. 7, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 110503), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 14.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 60/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lührs-Reisen GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Molkereistr. 7, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 110503), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen w…
12 IN 60/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lührs-Reisen GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Molkereistr. 7, 21789 Wingst (AG Tostedt, HRB 110503), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 31.07.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.