Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BSK Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 206567
EUID
DEP2613.HRB206567
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 28/19
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Cord Harbers
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
16.01.2026
Beschluss Nachtragsverteilung
16.01.2026
Festsetzung Vergütung
09.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSK Immobilien GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Cord Harbers, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die mit Beschluss vom 16.01.2026 angeordnete Nachtragsverteilung beantragt. Das Amtsgericht Cuxhaven hat am 09.02.2026 die Vergütung und Auslagen festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven eingesehen werden. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Zuvor, am 16.01.2026, hatte das Gericht der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag innerhalb von zwei Wochen gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 28/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSK Immobilien GmbH, Stettiner Str. 3, 27639 Wurster Nordseeküste (AG Tostedt, HRB 206567), vertr. d.: Lukas Kausche, als GF d. BSK Immobilien GmbH, Süderwisch 32, 27474 Cuxhaven, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsan…
12 IN 28/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSK Immobilien GmbH, Stettiner Str. 3, 27639 Wurster Nordseeküste (AG Tostedt, HRB 206567), vertr. d.: Lukas Kausche, als GF d. BSK Immobilien GmbH, Süderwisch 32, 27474 Cuxhaven, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Cord Harbers für die durch Beschluss vom 16.01.2026 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 28/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSK Immobilien GmbH, Stettiner Str. 3, 27639 Wurster Nordseeküste (AG Tostedt, HRB 206567), vertr. d.: Lukas Kausche, als GF d. BSK Immobilien GmbH, Süderwisch 32, 27474 Cuxhaven, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubige…
12 IN 28/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSK Immobilien GmbH, Stettiner Str. 3, 27639 Wurster Nordseeküste (AG Tostedt, HRB 206567), vertr. d.: Lukas Kausche, als GF d. BSK Immobilien GmbH, Süderwisch 32, 27474 Cuxhaven, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des ehemaligen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Cord Harbers, für die mit Beschluss vom 16.01.2026 angeordnete Nachtragsverteilung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 16.01.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.