Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Luftsportverein - Halver e. V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn VR 20446
EUID
DER2604.VR20446
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 138/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Andreas Grund
Adresse
Grabenstraße 28, 58095 Hagen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.12.2025 , 17:54 Uhr
Eröffnung
22.01.2026 , 18:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.02.2026
Berichtstermin
18.03.2026
Prüfungstermin
18.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter VR 20446 eingetragenen Vereins Luftsportverein - Halver e. V. ist am 22.01.2026 um 18:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 15.09.2025 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 12.12.2025 angeordnet worden, wobei Andreas Grund zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Andreas Grund, Grabenstraße 28, 58095 Hagen, zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.02.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.03.2026. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 04.03.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen nieder. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 138/25
Über das Vermögen
der im Vereinsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter VR 20446 eingetragenen Verein Luftsportverein - Halver e. V., Schmidthausen 10 , 58553 Halver, vertr. d. d. Vorstand
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 22.01.2026, um 18:12 Uhr das Insolvenzverf…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 138/25
Über das Vermögen
der im Vereinsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter VR 20446 eingetragenen Verein Luftsportverein - Halver e. V., Schmidthausen 10 , 58553 Halver, vertr. d. d. Vorstand
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 22.01.2026, um 18:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Andreas Grund, Grabenstraße 28, 58095 Hagen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
103 IN 138/25
Hagen, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 138/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Vereinsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter VR 20446 eingetragenen Verein Luftsportverein - Halver e. V., Schmidthausen 10 , 58553 Halver, vertr. d. d. Vorstand
ist am 12.12.2025, um 17:54 Uhr angeordnet word…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 138/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Vereinsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter VR 20446 eingetragenen Verein Luftsportverein - Halver e. V., Schmidthausen 10 , 58553 Halver, vertr. d. d. Vorstand
ist am 12.12.2025, um 17:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Andreas Grund, Grabenstraße 28, 58095 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 138/25
Amtsgericht Hagen, 12.12.2025
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